Entscheidungen OLG Stuttgart 09/1983
BGB § 1767
Ein Vertrauensverhältnis, das zwar sehr gut ist, aber nicht dazu ausreicht, ernsthafte zu erwartende Schwierigkeiten zu überwinden, dem also die Belastbarkeit fehlt, genügt nicht, um die sittliche Rechtfertigung der Annahme nach § 1767 BGB zu bejahen.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 12. September 1983 - 8 W 197/83
BWNotZ 1985, 87
Hinweis
Vorinstanz: LG Ellwangen, Urteil vom 20. Januar 1983 (1 T 70/82-10)
Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenhilfeantrag von Sozialhilfeempfängern; Beachtung des amtlichen Vordrucks unter den Rubriken B bis E.
ZPO § 117
Prozeßkostenhilfe darf nicht mit der Begründung versagt werden, der Antragsteller habe den amtlichen Vordruck unter den Rubriken B bis E nicht ausgefüllt, und statt dessen nur den Sozialhilfebescheid vorgelegt, wenn das Gericht nicht zunächst den Antragsteller aufgefordert hat, noch bestimmte Fragen zu beantworten.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 20. September 1983 - 15 WF 315/83
FamRZ 1984, 304 = MDR 1984, 58 = Justiz 1984, 95


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