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Entscheidungen OLG Koblenz 03/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Koblenz 03/1983



Versorgungsausgleich; Ausgleich einer Betriebsrente; Erhöhung auf eine Ausgleichsrente; Berechnung des Ehezeitanteils; Ausschluß des Ausgleichsanspruchs.
BGB §§ 1587, 1587a, 1587g, 1587h

1. Unter Widerrufsvorbehalt gewährte Leistungen von Unterstützungskassen sind in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich einzubeziehen.
2. Vordienstzeiten, die wegen während der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit erbrachter besonderer Arbeitsleistungen bei der Bemessung der Betriebsrente angerechnet werden, sind keine »der Betriebszugehörigkeit gleichgestellte Zeiten« im Sinne des § 1587a Abs. 2 Nr. 3 S. 1 BGB.

OLG Koblenz, Beschluß vom 14. März 1983 - 13 UF 745/82
FamRZ 1983, 608

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