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Entscheidungen OLG Bremen 06/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Bremen 06/1983



Abstammungsrecht; Feststellung der Vaterschaft; biostatistische Wahrscheinlichkeit; anthropologisch-erbbiologische Ähnlichkeitsuntersuchung; allgemeine Formel für die Berechnung der Vaterschaftswahrscheinlichkeit.
BGB § 1600o

Zu der Kombination der Wahrscheinlichkeitsaussagen aus der Auswertung serologischer und anthropologischer Befunde.

OLG Bremen, Urteil vom 9. Juni 1983 - 2 U 134/81
NJW 1984, 672 = MDR 1983, 936 = FamRZ 1984, 200 [Ls]

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehesachen; Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei während der Instanz.
GKG § 12

1. Bei der Streitwertfestsetzung in Ehesachen ist grundsätzlich auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Parteien zu Beginn der Instanz abzustellen.
2. Im Rahmen des bei der Streitwertfestsetzung eingeräumten Ermessens ist jedoch einer im Laufe des Verfahrens eingetretenen erheblichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien Rechnung zu tragen, um eine angemessene Relation zwischen der Kostenlast und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Parteien zu gewährleisten.

OLG Bremen, Beschluß vom 13. Juni 1983 - 5 WF 120/83
JurBüro 1984, 731

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Versorgungsausgleich; Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Beschwerde gegen eine Entscheidung bezüglich eines Ausgleichsbetrages von Rentenanwartschaften im Rahmen der Berechnung eines Unterhaltsanspruchs; Beschwer der am Versorgungsausgleichsverfahren beteiligten Träger der Versorgungslast.
BGB § 1587a; FGG § 20

Die an dem Versorgungsausgleichsverfahren beteiligten Träger der Versorgungslast sind ebenso wie die Sozialversicherungsträger durch gerichtliche Entscheidungen zum Versorgungsausgleich bereits dann im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG in ihren Rechten beeinträchtigt und beschwert, wenn der Versorgungsausgleich mit einem nicht im Gesetz vorgesehenen Eingriff in ihre Rechtsstellung verbunden ist, ohne daß es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt.

OLG Bremen, Beschluß vom 28. Juni 1983 - 5 UF 70/83
FamRZ 1984, 497

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