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Entscheidungen OLG Koblenz 12/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Koblenz 12/1983



Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Beendigung der Rechtshängigkeit des Unterhaltsanspruchs durch formnichtigen Prozeßvergleich.
BGB §§ 242, 1360a, 1361, 1605, 1613, 1614; ZPO §§ 160, 162

Ein unterhaltsberechtigter Ehegatte, der in dem Rechtsstreit über seinen Anspruch auf Trennungsunterhalt mit dem Unterhaltspflichtigen einen formnichtigen (von diesem erfüllten) Prozeßvergleich über den Unterhalt geschlossen, und den Rechtsstreit nach rechtskräftiger Ehescheidung - hinsichtlich seines Unterhaltsanspruchs bis zu der rechtskräftigen Scheidung - wieder aufgerufen hat, muß sich unter Umständen, jedenfalls im Rahmen der materiell-rechtlichen Prüfung gemäß § 1613 Abs. 1 BGB, nach Treu und Glauben so behandeln lassen, als ob die Rechtshängigkeit des Unterhaltsanspruchs durch den Prozeßvergleich beendet worden wäre.

OLG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 1983 - 13 UF 795/83
FamRZ 1984, 270

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