Entscheidungen OLG Stuttgart 01/1983
GBO § 12
Bei der Bestimmung des Begriffes des berechtigten Interesses im Sinne von § 12 GBO ist davon auszugehen, daß im Hinblick auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs demjenigen Einsicht zu gestatten ist, der sie nicht nur aus Neugier oder zu unbefugten Zwecken begehrt, sondern aus sachlichen Gründen.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 17. Januar 1983 - 8 W 452/82
Rpfleger 1983, 272 = Justiz 1983, 80


Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Verjährungseinrede gegen den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts.
BGB § 222; BRAGO § 19
Die gegen den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts erhobene Einrede der Verjährung ist eine Einrede, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund hat.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 21. Januar 1983 - 8 WF 95/82
JurBüro 1983, 700 = MDR 1983, 502 = AnwBl 1983, 568 = Rpfleger 1983, 175


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