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Entscheidungen OLG Köln 06/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Köln 06/1983



Prozeßkostenhilfe; konkludenter Antrag auf Anwaltsbeiordnung.
ZPO § 121

Legt ein Rechtsanwalt für eine Partei Beschwerde ein, und beantragt er gleichzeitig, der Partei für das Beschwerdeverfahren Prozeßkostenhilfe zu bewilligen, dann ist dieser Antrag dahin auszulegen, daß auch die Beiordnung dieses Rechtsanwalts beantragt wird.

OLG Köln, Beschluß vom 1. Juni 1983 - 2 W 63/83
MDR 1983, 847 = Rpfleger 1983, 413

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