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Entscheidungen OLG Hamm 07/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamm 07/1983



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Bestimmungsrecht über die Art der Unterhaltsgewährung an ein volljähriges Kind bei geschiedener Ehe.
BGB §§ 1612, 1628

1. Ein getrennt lebender oder geschiedener Elternteil, der von einem unverheirateten volljährigen Kind auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen wird, kann das Bestimmungsrecht des § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB im Widerspruch zu der Bestimmung des anderen Elternteils rechtswirksam alleine ausüben.
2. Eine gerichtliche Abänderung der den Eltern getroffenen Bestimmung über die Art der Unterhaltsleistung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Eltern auf das volljährige Kind in einen die Menschenwürde oder das Recht des Kindes auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verletzenden Weise Einfluß nehmen, wenn also insbesondere die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen Kind und Eltern in der Sphäre der Eltern liegt. Kleinere Erziehungsfehler reichen hierfür nicht aus.

OLG Hamm, Beschluß vom 6. Juli 1983 - 15 W 402/82
FamRZ 1983, 1050 = NJW 1983, 2204 = OLGZ 1983, 390 = MDR 1983, 936 = Rpfleger 1983, 398 = JuS 1983, 963

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Erbrecht; Veräußerung der Geschäftsanteile einer Ein-Mann-GmbH durch ungeteilte Erbengemeinschaft mit minderjährigen Miterben.
BGB § 1822; FGG § 20

1. Veräußern die in ungeteilter Erbengemeinschaft stehenden Erben des Inhabers einer Ein-Mann-GmbH sämtliche Geschäftsanteile an der GmbH an einen Dritten, so bedarf diese Veräußerung namens eines minderjährigen Miterben der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 1822 Nr. 3 BGB, weil es sich dabei um eine »Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts« im Sinne dieser Vorschrift handelt.
2. Wegen der nur gesamthänderisch möglichen Handlungsfähigkeit geht in diesem Falle die Beteiligung des Minderjährigen auch bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise über eine bloße Kapitalbeteiligung hinaus.

OLG Hamm, Beschluß vom 9. Juli 1983 - 15 W 33/83
DNotZ 1985, 165

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Berücksichtigung des Zählkindvorteils beim Kindergeldausgleich.
BKGG §§ 10, 12

Beim Kindergeldausgleich zwischen den Eltern ist das Kindergeld zugrunde zu legen, das konkret für die gemeinsamen Kinder gezahlt wird. Damit ist ein möglicher Zählkindvorteil auszugleichen.

OLG Hamm, Urteil vom 14. Juli 1983 - 7 UF 666/82
FamRZ 1984, 90

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Streitwert bei Hilfsaufrechnung.
GKG § 19

1. Wird ein Rechtsstreit, in dem der Beklagte mit einer bestrittenen Gegenforderung aufgerechnet hat, durch Vergleich erledigt, so erhöht sich nach § 19 Abs. 3 S. 2 GKG der Streitwert der Instanz in entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 3 S. 1; der Gegenstandswert des Vergleichs wird durch § 19 Abs. 3 GKG nicht geregelt.
2. Eine Erledigung durch Vergleich im Sinne des § 19 Abs. 3 S. 2 GKG kann auch vorliegen, wenn der Vergleich in einem anderen Rechtsstreit geschlossen wird.

OLG Hamm, Beschluß vom 29. Juli 1983 – 26 W 10/83
JurBüro 1983, 1680 [1984, 256] = Rpfleger 1983, 504

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