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Entscheidungen OLG Frankfurt 04/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Frankfurt 04/1983



Unerlaubte Handlungen; Schadensberechnung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit.
BGB §§ 249, 254, 842

Wer sich verpflichtet, einem Unfallgeschädigten, der eine akademische Ausbildung nicht abschließen kann, künftig die Differenz zwischen dem Verdienst eines entsprechenden Akademikers und dem tatsächlich erzielten Einkommen zu ersetzen, kann einem darauf gestützten Ersatzanspruch nicht entgegenhalten, der Geschädigte müsse sich sein Einkommen aus der Zeit bis zu dem - hypothetischen - Abschluß des Studiums anrechnen lassen.

OLG Frankfurt, Urteil vom 7. April 1983 - 1 U 187/82
VersR 1983, 1083 = MDR 1983, 752 = RuS 1983, 212 [Ls]

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Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Erhöhung der Prozeßgebühr bei mehreren Auftraggebern - zwei Ehepaaren.
BRAGO § 6

Die Prozeßgebühr erhöht sich nicht, wenn die Gegenstände der mehreren, von demselben Rechtsanwalt vertretenen Beteiligten (hier: zwei Ehepaaren) verschieden sind; die Begünstigung des gemeinsamen Rechtsanwalts ergibt sich hier aus der Zusammenrechnung der Gegenstandswerte.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 19. April 1983 - 20 W 870/82
JurBüro 1983, 1191 = MDR 1983, 764 = VersR 1984, 47

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