Entscheidungen OLG Stuttgart 03/1983
BGB §§ 1587, 1587a; AnVNG Art. 2 § 1
Kapitallebensversicherungen unterliegen auch dann nicht dem Versorgungsausgleich, wenn sie als befreiende Lebensversicherungen im Sinne von Art. 2 § 1 AnVNG abgeschlossen worden sind.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 22. März 1983 - 17 UF 151/81
FamRZ 1983, 815 = Justiz 1983, 417 [Ls]


Kosten und Gebühren; Kostenschuldner für Auslagen in Elternrechtssachen.
KostO § 94
Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß in den Fällen des § 94 Abs. 3 S. 2 KostO die Bestimmung des zahlungspflichtigen Elternteils durch das Gericht nicht nur für die Gebühren, sondern auch für die Auslagen zu erfolgen hat.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 28. März 1983 - 8 WF 87/82
JurBüro 1983, 1376 = Rpfleger 1983, 295 = Justiz 1983, 261


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