Entscheidungen Kammergericht 11/1983
Haftung des Rechtsanwalts; Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten; Verfahrensrecht; Unwirksamkeit eines Prozeßvergleichs über Unterhalt; Nichtberücksichtigung der Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des § 1579 Abs. 2 BGB.
BGB §§ 154, 276, 1579; ZPO §§ 160, 162, 794
BGB §§ 154, 276, 1579; ZPO §§ 160, 162, 794
1. Materiell-rechtliche Auswirkungen eines mangels Verlesung unwirksamen Prozeßvergleichs über Unterhalt in einer Scheidungssache.
2. Zu der Frage schuldhafter Pflichtwidrigkeit eines Rechtsanwalts, der 17 Monate vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1981 (FamRZ 1981, 745 zu § 1579 Abs. 2 BGB) den Unterhaltsanspruch einer mit einem anderen Manne zusammenlebenden und die elterliche Sorge über ein 7-jähriges Kind ausübenden Ehefrau vergleichsweise titulieren läßt.
Kammergericht, Urteil vom 24. November 1983 - 22 U 6199/82
FamRZ 1984, 284


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