Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Hamburg 06/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamburg 06/1983



Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes einer Unterhaltsklage bei Klageerhöhung; Wertung von Unterhaltsrückständen.
GKG § 17

Rückstände erhöhen den Streitwert einer Unterhaltsklage nur, soweit sie auf die Zeit vor der Einreichung der Klage entfallen, und zwar auch dann, wenn im Rahmen einer Stufenklage zunächst kein bestimmter Unterhalt gefordert, oder wann die Klage rückwirkend erhöht wird.

OLG Hamburg, Beschluß vom 23. Juni 1983 - 15 WF 70/83
JurBüro 1984, 255 = MDR 1983, 1032

Speichern Öffnen hh-1983-06-23-070-83.pdf (45,41 kb)
_______________

Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Wegfall der gesetzlichen Vertretungsbefugnis eines Elternteils im Unterhaltsprozeß des Kindes; Veranlassung zur Klageerhebung bei unzureichender Auskunfterteilung.
ZPO §§ 56, 86, 91a, 93, 241, 246

1. Der Wegfall der gesetzlichen Vertretungsbefugnis eines Elternteils führt bei anwaltlicher Vertretung nicht zu der Unterbrechung des Verfahrens.
2. Der beklagte Unterhaltsschuldner hat Veranlassung zu einer Auskunftsklage im Sinne von § 93 ZPO gegeben, wenn seine vorprozessual erteilte Auskunft unzureichend war.

OLG Hamburg, Beschluß vom 28. Juni 1983 - 16 WF 44/83
FamRZ 1983, 1262

Speichern Öffnen hh-1983-06-28-044-83.pdf (56,49 kb)
Entscheidungen OLG Hamburg 06/1983 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel