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Entscheidungen OLG Hamburg 12/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamburg 12/1983



Prozeßkostenhilfe; Schonvermögen; kleines Hausgrundstück.
ZPO §§ 114, 115; BSHG § 88

Nicht jedes Familienheim ist ein zu dem Schonvermögen zählendes kleines Hausgrundstück.

OLG Hamburg, Beschluß vom 9. Dezember 1983 - 16 WF 81/83
JurBüro 1984, 614

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Versorgungsausgleich; grobe Unbilligkeit; übermäßiger Alkoholgenuß des ausgleichsberechtigten Ehegatten nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bis zum Ende der Ehezeit; durch übermäßiger Alkoholgenuß bedingte krisenhafte Entwicklung der Ehe; Diskrepanz zwischen den (mutmaßlichen) Altersruhegeldbezügen der Ehegatten.
BGB § 1587c

1. Übermäßiger Alkoholgenuß des ausgleichsberechtigten Ehegatten nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bis zu dem Ende der Ehezeit (hier: etwa 2½ Jahre) und eine dadurch bedingte krisenhafte Entwicklung der Ehe rechtfertigen noch nicht die Annahme einer groben Unbilligkeit im Sinne von § 1587c Nr. 1 BGB.
2. Auch eine Diskrepanz zwischen den (mutmaßlichen) Altersruhegeldbezügen der Ehegatten läßt den Versorgungsausgleich noch nicht als grob unbillig erscheinen, wenn der Ausgleichspflichtige zwar für sich geringere Rentenanwartschaften zu erwarten hat (hier: Differenz von 200 DM bis 300 DM), er diese aber noch ausbauen kann.

OLG Hamburg, Beschluß vom 15. Dezember 1983 - 2 UF 97/83
FamRZ 1984, 396

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