Entscheidungen OLG Bamberg 07/1983
BGB §§ 1601, 1602, 1610, 1612
1. Außer bei rechtlicher oder tatsächlicher Undurchführbarkeit bindet eine Bestimmung der Eltern über die Art der Unterhaltsgewährung nach § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB das Prozeßgericht im Unterhaltsrechtsstreit, solange sie nicht gemäß § 1612 Abs. 2 S. 2 BGB durch das Vormundschaftsgericht geändert worden ist.
2. Das Prozeßgericht darf die elterliche Bestimmung allenfalls nur dann als unwirksam ansehen, wenn sie offensichtlich aus sachfremden Erwägungen oder zu sachfremden Zwecken getroffen worden ist, und unter keinem verständlichen Gesichtspunkt Beachtung verdient.
OLG Bamberg, Beschluß vom 6. Juli 1983 - 2 WF 119/83


Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Bemessung der Satzrahmengebühr in isolierten Sorgerechtsverfahren.
BRAGO §§ 12, 118
In isolierten Sorgerechtsverfahren kann in aller Regel nur eine 7,5/10-Rechtsanwaltsgebühr in Ansatz gebracht werden; eine volle Gebühr kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.
OLG Bamberg, Beschluß vom 7. Juli 1983 - 7 WF 37/83
JurBüro 1983, 1530


Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Beschwerde gegen einen Streitwertfestsetzungsbeschluß; Streitwert für ein Ehescheidungsverbundverfahren; Berücksichtigung von Schulden bei der Bemessung des Ehescheidungsstreitwertes; Bewilligung des Armenrechts.
GKG § 12
Laufende Verbindlichkeiten gehören zu den Umständen, die die Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Ehescheidungsparteien beeinflussen können; sie sind indessen in Relation zu deren Einkünften zu setzen.
OLG Bamberg, Beschluß vom 20. Juli 1983 - 2 WF 83/83
JurBüro 1983, 1539


Prozeßkostenhilfe; Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten, Gebühren und Auslagen; Voraussetzungen für eine unbedingte, unbefristete Erteilung eines Prozeßauftrages; Streitwert eines Auskunftsanspruchs.
BRAGO §§ 31, 32, 51; ZPO § 3
1. Reicht ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten Klage und zugleich ein Gesuch um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ein, so entspricht es der objektiven Interessenlage regelmäßig, daß der Prozeßauftrag erst nach der positiven Entscheidung über das Gesuch um Bewilligung der Prozeßkostenhilfe wirksam werden soll.
2. Der Streitwert eines Auskunftsanspruchs ist im Regelfall mit einem Bruchteil von etwa einem Fünftel des Leistungsanspruchs anzunehmen.
OLG Bamberg, Beschluß vom 20. Juli 1983 - 2 WF 105/83
JurBüro 1983, 1659


Verfahrensrecht; Anerkennung deutscher Scheidungsurteile in Griechenland; Zuständigkeit der Gerichte; internationale Zuständigkeit.
ZPO § 606b
Die Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteils in Griechenland und die Begründung der internationalen Zuständigkeit des angerufenen deutschen Gerichts können nur erreicht werden, wenn beide Parteien in dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten.
OLG Bamberg, Beschluß vom 20. Juli 1983 - 2 WF 129/83
IPRax 1985, 162


Umgangsrecht; Umgang der Eltern mit ihren Kindern; Regelung des Umgangsrechts mit einem Kind eines nichtsorgeberechtigten Elternteils; Berücksichtigung von Interessen des sorgeberechtigten Elternteils bei Bestimmung des Umgangsrechts; mehrtägiges Umgangsrecht mit einem zwei Jahre alten Kind.
BGB § 1634
Zu der Regelung des Umgangsrechts eines nichtsorgeberechtigten Elternteils mit seinem Kind, sowie zu der Berücksichtigung von Interessen des sorgeberechtigten Elternteils.
OLG Bamberg, Beschluß vom 25. Juli 1983 - 2 WF 115/83


Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Beweisgebühr bei Vorlage von Verdienstbescheinigungen.
BRAGO §§ 31, 34
Die Beweisgebühr entsteht dem Rechtsanwalt nicht bei der Vorlage von Verdienstbescheinigungen, die sich die Partei, wenn auch auf Veranlassung des Gerichts, selbst beschaffen kann.
OLG Bamberg, Beschluß vom 25. Juli 1983 - 2 WF 115/83
JurBüro 1983, 1833


Prozeßkostenhilfe; Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Prozeßkostenhilfeentscheidung; keine Abänderung des Prozeßkostenhilfebeschlusses nach Beendigung der Instanz; Möglichkeit der nachträglichen Abänderung wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
ZPO §§ 124, 127
Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der bedürftigen Partei, so kann das Gericht der Instanz nicht mehr über eine Änderung des Prozeßkostenhilfebewilligungsbeschlusses entscheiden; dann besteht nurmehr die Möglichkeit der Stundung oder des Erlasses der Raten durch Maßnahmen der Justizverwaltung.
OLG Bamberg, Beschluß vom 26. Juli 1983 - 7 WF 47/83
JurBüro 1984, 134


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