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Entscheidungen OLG Köln 09/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Köln 09/1983



Ehewohnung und Hausrat; Zuweisung der Ehewohnung vor Einreichung des Scheidungsantrages.
BGB § 1361a; HausrVO §§ 1, 18a

1. § 18a HausrVO ist bei einem Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung vor der Einreichung des Scheidungsantrages grundsätzlich nicht entsprechend anwendbar. Sollte eine Regelungslücke bestehen, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, dem das Problem seit Jahren bekannt ist, sie zu schließen.
2. Es besteht kein Rechtsschutzinteresse an einer gerichtlichen Wohnungszuweisung für einen Ehegatten, der sich seit Monaten in dem Alleinbesitz der Ehewohnung befindet, nachdem der andere Ehegatte von sich aus ausgezogen ist, und den Mitbesitz verloren hat.

OLG Köln, Beschluß vom 5. September 1983 - 4 UF 192/83
FamRZ 1983, 1123

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Kosten und Gebühren; Kostenentscheidung durch Urteil bei Teilrücknahme einer Stufenklage nach Verurteilung zur Auskunfterteilung.
ZPO §§ 254, 269

Erteilt der Beklagte einer Stufenklage nach entsprechender Verurteilung Auskunft, und nimmt der Kläger danach die auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und auf Zahlung gerichtete weitere Klage zurück, dann muß über die Kosten des Rechtsstreits durch Urteil entschieden werden.

OLG Köln, Beschluß vom 8. September 1983 - 16 W 36/83
JMBl NW 1984, 33

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Elterliche Sorge; Sorgerechtsregelung für Doppelstaatler; Versagung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung.
BGB § 1672; MSA Art. 3

1. Für die Regelung der elterlichen Sorge sind bei Kindern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik, und neben der belgischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, die deutschen Gerichte in jedem Fall zuständig.
2. Einer entgegenstehenden Entscheidung eines belgischen Gerichts ist die Anerkennung zu versagen. Nach dem deutsch-belgischen Abkommen vom 30. Juni 1958 (Art. 2 Abs. 2 S. 2) kann die Anerkennung versagt werden, wenn sie nach hiesigem internationalen Privatrecht nicht gerechtfertigt ist.

OLG Köln, Beschluß vom 16. September 1983 - 21 UF 146/83
IPRax 1984, 327

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Abstammungsrecht; Anfechtung der Ehelichkeit; Prozeßkostenhilfe im Anfechtungsprozeß.
ZPO §§ 114 ff

1. Auch in Verfahren wegen Anfechtung der Ehelichkeit ist zu prüfen, ob die Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
2. Diese ist zu verneinen, wenn das Kind der Klage nicht entgegen tritt, oder sich die ihm ungünstigen Erklärungen seiner Mutter zu eigen macht.

OLG Köln, Beschluß vom 19. September 1983 - 16 W 43/83
DAVorm 1983, 959

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Prozeßkostenhilfe; Einstellung der Ratenzahlungen wegen Kostendeckung.

ZPO § 120

1. Zu den Kosten im Sinne von § 120 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, deren vollständige Deckung Voraussetzung für eine Einstellung der Ratenzahlungen ist, gehört auch die weitere Vergütung, welche der beigeordnete Rechtsanwalt gemäß § 124 Abs. 1 S. 1 BRAGO beanspruchen kann.
2. Die einer Partei bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auferlegten Raten sind von der Staatskasse daher bis zu der vollen Deckung der Regelgebühren des beigeordneten Rechtsanwalts einzuziehen.

OLG Köln, Beschluß vom 19. September 1983 - 21 WF 110/83
AnwBl 1984, 103

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Verfahrensrecht; Voraussetzungen für Arrest zur Sicherung von Unterhaltsansprüchen.

ZPO § 917

Voraussetzung für einen Arrest zur Sicherung von Unterhaltsansprüchen ist die konkrete Gefährdung der Erfüllung künftiger Unterhaltsansprüche; allgemein schlechte Vermögenslage, gelegentlich unpünktliche Zahlungen und die allgemeine Ungewißheit der künftigen Einkommenslage sind keine Arrestgründe.

OLG Köln, Beschluß vom 20. September 1983 - 4 UF 231/83
FamRZ 1983, 1259

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