Entscheidungen OLG Stuttgart 06/1981
BGB § 1612a
Die Düsseldorfer Tabelle verleiht dem Unterhaltstitel im Hinblick auf die Abänderungsmöglichkeit im vereinfachten Verfahren keine höhere Bestandskraft als - bei nichtehelichen Kindern - die Festsetzung des Unterhaltsanspruchs nach Maßgabe der Regelunterhaltsverordnung.
OLG Stuttgart, Urteil vom 2. Juni 1981 - 18 UF 36/81
DAVorm 1982, 115 = Justiz 1982, 137 [Ls]


Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Unterhalt wegen Krankheit; Alkoholsucht als Krankheit iSd § 1572 BGB; Obliegenheit zu einer Entziehungskur; mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit durch Verweigerung einer Entziehungskur; Vorrang des Unterhaltsanspruchs des ersten (geschiedenen) Ehegatten gegenüber dem Anspruch des derzeitigen Ehepartners gemäß § 1582 BGB.
BGB §§ 1572, 1579, 1582
1. Auch Alkoholsucht kann eine Krankheit im Sinne des § 1572 BGB sein; allerdings ist der Süchtige gehalten, alsbald eine Entziehungskur durchzuführen.
2. Zur Frage mutwilliger Herbeiführung der Bedürftigkeit des Unterhaltsschuldners durch Alkoholismus.
3. Zum Vorrang des Unterhaltsanspruchs des ersten (geschiedenen) Ehegatten gegenüber dem Anspruch des derzeitigen Ehepartners gemäß § 1582 BGB.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 5. Juni 1981 - 17 UF 100/81
FamRZ 1981, 963


Versorgungsausgleich; Ausgleich von durch Nachentrichtung erworbenen Anwartschaften.
BGB §§ 1587, 1587a; AVG §§ § 27, 83
Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung, die auf einer in der Ehezeit erfolgten Nachentrichtung von Beiträgen für Zeiten vor der Ehezeit beruhen, unterliegen nicht dem Versorgungsausgleich.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 11. Juni 1981 - 16 UF 59/81
FamRZ 1981, 897


Vorzeitiger Erbausgleich; Bemessung des Anspruchs des nichtehelichen Kindes auf vorzeitigen Erbausgleich.
BGB § 1934d
Es ist unbedenklich und auch von dem Gesetzgeber gewollt, daß bei dem vorzeitigen Erbausgleich des nichtehelichen Kindes nicht auf die Höhe des zu erwartenden Pflichtteils abzustellen ist, sondern allein auf ein Mehrfaches des durchschnittlichen Unterhalts.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 22. Juni 1981 - 4 W 14/81
FamRZ 1981, 1009


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