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Entscheidungen OLG Zweibrücken 08/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken 08/1981



Öffentliches Recht; Jugendschutz; Gaststätte mit ausschließlich für den Spielbetrieb eingerichtetem Nebenraum als öffentliche Spielhalle.
JSchÖG §§ 2, 7

1. Zu der Frage, wann eine Gaststätte mit Nebenraum, der ausschließlich für den Spielbetrieb eingerichtet ist, zu den »Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen« gehört.
2. Sind in einer Gaststätte Spielgeräte aufgestellt, ohne daß der Betrieb hierdurch das Gepräge einer Spielhalle oder einer ähnlichen Einrichtung erhält, so dürfen Jugendliche unter 16 Jahren, die sich dort berechtigt aufhalten, etwa zu der Einnahme einer Mahlzeit oder eines Getränks während der dafür erforderlichen Zeitspanne, während dieser Zeit auch Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit benutzen.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 3. August 1981 - 1 Ss 338/80
NStZ 1981, 446

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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Abänderbarkeit eines Urteils mit der Verpflichtung »über einen (bestimmten) freiwillig gezahlten Betrag hinaus« Unterhalt zu leisten.
BGB § 1361; ZPO § 323

Wird ein Unterhaltspflichtiger zu der Zahlung eines Unterhaltsbetrages über bereits freiwillig gezahlten Unterhalt hinaus verurteilt, kann er nur Abänderungsklage hinsichtlich dieses Teilbetrages erheben.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 12. August 1981 - 2 WF 43/81
FamRZ 1981, 1064

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Beschwerde gemäß § 621e ZPO gegen eine Entscheidung des Familiengerichts in einer Scheidungsfolgesache; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist nach § 621 ZPO; Verschulden des Rechtsanwalts bei Unkenntnis vom Anwaltszwang.
ZPO §§ 78, 85, 233, 621e, 629a

Der Irrtum eines Rechtsanwalts darüber, daß die Beschwerde gemäß § 621e ZPO gegen eine Entscheidung des Familiengerichts in einer Scheidungsfolgesache dem Anwaltszwang unterliegt, ist nach höchstrichterlicher Klärung der damit zusammenhängenden Rechtsfragen nicht mehr entschuldbar.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 13. August 1981 - 2 UF 19/81
VersR 1982, 454

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltspflicht eines wieder verheirateten Elternteils gegenüber den minderjährigen Kindern aus der geschiedenen Ehe.
BGB § 1603

1. Die wiederverheiratete, unterhaltspflichtige Mutter kann sich dem Unterhaltsanspruch ihrer bei ihrem Vater lebenden minderjährigen Kinder gegenüber nicht darauf berufen, sie habe mit Rücksicht auf ihre jetzige Ehe ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben.
2. Bezüglich der Höhe des Anspruchs kann die Mutter wegen ihres Unterhaltsanspruchs gegenüber ihrem jetzigen Ehemann keinen Selbstbehalt geltend machen.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 17. August 1981 - 2 UF 53/81
DAVorm 1981, 852

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Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Verfahren wegen der Herausgabe eines Kindes; Herausgabestreit des sorgeberechtigten Elternteils mit einem Dritten.
BGB § 1632; GVG § 23b

Die Entscheidung in einem Herausgabestreit des sorgeberechtigten Elternteils mit einem Dritten nach § 1632 Abs. 3 BGB obliegt auch dann dem Vormundschaftsgericht und nicht dem Familiengericht, wenn geltend gemacht wird, das Wohl des Kindes erfordere es, daß es auf Dauer bei dem Dritten bleibe, dem deshalb die elterliche Sorge zu übertragen sei.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 17. August 1981 - 3 W 59/81
OLGZ 1982, 178

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Unterhaltsrecht; Abänderungsklage bei einem Unterhaltsvergleich wegen Steuernachteilen.
BGB §§ 1361, 1569 ff; ZPO § 323; EStG § 10

1. Haben dauernd getrennt lebende oder geschiedene Eheleute bei dem Abschluß eines Unterhaltsvergleichs die steuerrechtlichen Folgen der Trennung oder Scheidung nicht berücksichtigt, so ist für eine Abänderungsklage diese steuerliche Mehrbelastung des Unterhaltspflichtigen nur insoweit beachtlich, als sie nicht durch Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausgeglichen werden kann.
2. Der Unterhaltsschuldner hat jedenfalls dann einen einklagbaren Anspruch auf Zustimmung des Unterhaltsberechtigten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn er sich bereit erklärt, die durch diese Zustimmung entstehende Steuermehrbelastung auszugleichen.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 19. August 1981 - 2 UF 52/81
FamRZ 1981, 1073

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Beurkundung des Kirchenaustritts.
FGG § 19

Die in den ehemals preußischen Teilen des Landes Rheinland-Pfalz den Amtsgerichten übertragene Beurkundung des Kirchenaustritts ist keine beschwerdefähige Verfügung im Sinne des § 19 FGG; zulässig ist deshalb allenfalls eine Beschwerde mit dem Ziel, die von dem Amtsgericht erteilte Bescheinigung gemäß § 1 Abs. 3 des Preußischen Kirchenaustrittsgesetzes über den vollzogenen Austritt einzuziehen.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 24. August 1981 - 3 W 65/81
OLGZ 1982, 190

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Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Abgrenzung der Familiensachen; Rückforderung eines geleisteten Prozeßkostenvorschusses.
BGB § 1360a; GVG § 23b

Ein Rechtsstreit über die Rückforderung eines gemäß § 1360a Abs. 4 BGB geleisteten Prozeßkostenvorschusses ist eine Familiensache im Sinne des § 23b Abs. 1 S. 2 Nr. 6 GVG.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 27. August 1981 - 2 AR 4/81
FamRZ 1981, 1090

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