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Entscheidungen OLG Düsseldorf 03/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Düsseldorf 03/1981



Versorgungsausgleich; Voraussetzungen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs; kein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich vor Eintritt des Versorgungsfalles.
BGB § 1587g; ZPO § 256

Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich kann erst dann verlangt werden, wenn bei beiden Ehegatten die Tatbestände des Versorgungsbezugs oder der Versorgungsbedürftigkeit vorliegen; vorher kommt regelmäßig auch kein Feststellungsurteil in Betracht.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 3. März 1981 - 4 UF 209/80
FamRZ 1981, 565

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Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Umgangsrecht der Eltern in einem Pflegschaftsfall: keine Familiensache.
BGB §§ 1634, 1666; GVG §§ 23b, 119

Ist den Eltern gemäß § 1666 BGB das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und einem Pfleger übertragen worden, so handelt es sich bei der nachfolgenden Entscheidung, die den Umgang der Eltern mit dem bei einer Pflegefamilie untergebrachten Kind regelt, nicht um eine Familiensache. Für die Rechtsmittelzuständigkeit ist unerheblich, daß bei der anschließenden Umgangsregelung das Amtsgericht als Familiengericht entschieden, und die Entscheidung auf § 1634 BGB gestützt hat.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 4. März 1981 - 4 UF 30/81
FamRZ 1981, 479

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Verfahrensrecht; einstweilige Anordnungen; Zulässigkeit der (auch negativen) Feststellungsklage nach einstweiliger Anordnung auf Zahlung von Unterhalt; Darlegungs- und Beweislast bei Unterhaltsansprüchen (hier: hinsichtlich der Einkünfte eines Selbständigen).
BGB §§ 1361, 1578, 1581, 1603, 1610; ZPO §§ 256, 282, 620b, 620c

1. Ebenso wie der Unterhaltsberechtigte befugt ist, nach negativer Regelung seines Unterhaltsbegehrens im Verfahren der einstweiligen Anordnung Klage bei dem Familiengericht auf Zahlung von Unterhalt zu erheben, hat auch der Unterhaltsverpflichtete das Recht auf Erhebung einer negativen Feststellungsklage, wenn er durch einstweilige Anordnung zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet worden ist. Die Zulässigkeit der Feststellungsklage ist nicht daran geknüpft, daß er vorweg den Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 620b ZPO gestellt hat.
2. Zu der Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 1981 - 4 UF 184/80
FamRZ 1981, 480 = FRES 9, 348

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Kosten und Gebühren; einheitliche Verhandlungsgebühr für Scheidung und Folgesachen; Verhandlungs-/Erörterungsgebühr in Scheidungsverbundverfahren.
BRAGO §§ 7, 13, 31

Wird in einem Scheidungsverbundverfahren über die Scheidungssache und über eine (oder mehrere) Folgesachen verhandelt, werden andere Folgesachen dagegen lediglich erörtert, so erhält der Rechtsanwalt eine Verhandlungs-/Erörterungsgebühr nach dem Wert der zusammengerechneten Gegenstände.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 5. März 1981 - 6 WF 269/80
JurBüro 1981, 1184

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Versorgungsausgleich; Kosten und Gebühren; Auskunfterteilung im Versorgungsausgleich; Grundlage der Kostenentscheidung und Rechtsmittel nach Erledigung der Hauptsache.
BGB § 1587c; ZPO § 621e; FGG §§ 13a, 20a

Ist ein Verfahren zu der Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs im Versorgungsausgleich in der Hauptsache erledigt, so ist über die Kosten in Anwendung des § 13a FGG zu entscheiden. Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde aus § 20a FGG, nicht mit der Beschwerde aus § 621 ZPO anzufechten.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 6. März 1981 - 4 UF 26/81
FamRZ 1982, 186

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Verfahrensrecht; einstweilige Anordnungen; Rechtsmittel; Anfechtbarkeit einer Entscheidung in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung wegen Ablehnung der Zuweisung der gesamten Ehewohnung.
ZPO §§ 620, 620c

Hat das Familiengericht in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung die Zuweisung der gesamten Ehewohnung an einen der Ehegatten abgelehnt, so ist die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde unzulässig.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 6. März 1981 - 5 UF 45/81
FamRZ 1981, 480

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Unterhaltsrecht; Geltendmachung von Unterhalt nach Überleitung wegen Sozialhilfeleistungen; Prozeßstandschaft gemäß § 1629 Abs. 3 BGB.
BGB § 1629; BSHG § 90; ZPO § 265

1. Die Prozeßstandschaft gemäß § 1629 Abs. 3 BGB gilt nur für die Dauer des Scheidungsverfahrens, und nur für die Geltendmachung von Unterhalt im Verbund mit der Scheidungssache.
2. Leitet der Sozialhilfeträger Unterhaltsansprüche des Hilfeempfängers gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen auf sich über, so erfaßt der Anspruchsübergang auch die künftigen Unterhaltsansprüche bis zu der Höhe der Sozialhilfeaufwendungen, lediglich aufschiebend bedingt durch die weitere ununterbrochene Leistung von Sozialhilfe, wobei eine etwaige Unterbrechung nicht länger als zwei Monate dauern darf (entgegen OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 709 ff).
3. Trotz des gemäß § 90 BSHG bewirkten Anspruchsübergangs kann der Hilfeempfänger persönlich den Unterhaltspflichtigen für die Zukunft - und zwar für die Zeit ab dem Monatsersten nach der Verkündung des zu erlassenden Unterhaltsurteils - auf Unterhaltszahlung an sich selbst statt an den Sozialhilfeträger verklagen (entgegen OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 709, 711 f).
4. Für den Zeitraum bis zu dem unter Ziffer 3. genannten Stichtag kann der - ohne Einziehungsermächtigung des Sozialhilfeträgers klagende - Hilfeempfänger in dem Umfang des Anspruchsübergangs von dem Unterhaltspflichtigen Zahlung nur an den Sozialhilfeträger verlangen, und zwar auch dann, wenn der Sozialhilfeträger den Anspruchsübergang erst während eines Unterhaltsprozesses des Hilfeempfängers herbeiführt. Paßt dieser seinen Klageantrag dann nicht der geänderten Rechtslage an, dann muß seine Klage insoweit wegen fehlender Sachbefugnis als unbegründet abgewiesen werden.

OLG Düsseldorf, Versäumnisurteil vom 10. März 1981 - 6 UF 211/80
FamRZ 1981, 697

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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Abtretung; gewillkürte Prozeßstandschaft; Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO; vormundschaftliche Genehmigung bei Einigung mehrerer Jugendämter über die Verteilung des von dem Unterhaltsschuldner beigetriebenen Erlöses.
BGB §§ 1857a, 1852, 1812; ZPO § 850c

Die Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO zugunsten privilegierter (Unterhalts-)Gläubiger setzt nicht voraus, daß der Unterhaltsschuldner freiwillig Unterhalt leistet.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 1981 - 12 U 116/80
DAVorm 1981, 483

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Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Streitigkeiten zwischen Eheleuten über Ausgleichsansprüche aus Vertrag oder Bereicherung; Bindungswirkung bei einer Verweisung in einer Nicht-Familiensache.
ZPO §§ 36, 281

1. An den Verweisungsbeschluß des Landgerichts ist nur das Amtsgericht, dort aber nicht das Familiengericht gebunden, wenn es sich nicht um eine Familiensache handelt. Die Rechtsnatur der Sache entscheidet auch über die Rechtsmittelzuständigkeit.
2. Streitigkeiten zwischen Eheleuten über Ausgleichsansprüche aus Vertrag oder Bereicherung sind keine Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht im Sinne des § 23b Abs. 1 Nr. 9 GVG.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 13. März 1981 - 19 Sa 3/81
Rpfleger 1981, 239

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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten (hier: Unterhaltsanspruch einer polnischen, in ihrer Heimat lebenden Ehefrau gegen ihren in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelten deutschen Ehemann [Doppelstaater]).
BGB § 1361; EGBGB Art. 14

Zu dem Unterhaltsanspruch einer polnischen, in ihrer Heimat lebenden Ehefrau gegen ihren in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelten deutschen Ehemann (Doppelstaater).

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. März 1981 - 3 UF 46/80
FamRZ 1981, 878

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Verbindung einer Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Regelunterhalt; Erfüllungseinwand bei Regelunterhalt.
BGB §§ 363, 1615f; ZPO §§ 643, 643a

Der in Anspruch genommene Mann kann gegenüber der mit einer Klage auf Vaterschaftsfeststellung verbundenen Klage auf Regelunterhalt einwenden, er habe den Klageanspruch erfüllt.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. März 1981 - 3 U 95/80
FamRZ 1981, 603 = NJW 1981, 2476

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Verfahrensrecht; einstweilige Anordnungen; Hausratsregelung vor Anhängigkeit der Ehesache.
BGB § 1361a; HausrVO §§ 13, 14, 18a; FGG § 19

Einstweilige Anordnungen nach § 13 Abs. 4 HausrVO können mit der unbefristeten Beschwerde nach § 19 Abs. 1 FGG angefochten werden.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 20. März 1981 - 3 WF 24/81
FamRZ 1981, 872

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Versorgungsausgleich; wegen Dienstunfähigkeit während der Ehezeit und vor der Vollendung des 55. Lebensjahres vorzeitig pensionierter Beamter.
BGB § 1587a; BeamtVG §§ 13, 14

1. Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit während der Ehezeit und vor der Vollendung des 55. Lebensjahres vorzeitig pensioniert, dann ist im Rahmen des Versorgungsausgleichs ein fiktives Ruhegehalt auf der Basis der vor dem Eintritt der Dienstunfähigkeit erreichten Dienstaltersstufe und des sich daraus ergebenden Gehalts zu errechnen. Für die Berechnung des fiktiven Ruhegehaltssatzes ist neben der zurückgelegten effektiven Dienstzeit bis zum Eintritt der Dienstunfähigkeit in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 1 BeamtVG auch die Zeit von dem Eintritt in den Ruhestand bis zu der Vollendung des 55. Lebensjahres zu einem Drittel als Zurechnungszeit zu berücksichtigen.
2. Die Gesamtzeit ist in einem solchen Fall entsprechend dem Grundgedanken des § 1587a Abs. 2 Nr. 1 S. 2 BGB zu der Vermeidung einer unterschiedlichen Bewertung der einzelnen Dienstzeitabschnitte durch Weiterrechnung bis zu der späteren Altersgrenze zu ermitteln.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 23. März 1981 - 7 UF 110/80
FamRZ 1981, 1085

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Ehescheidung; Scheidung einer zu sachfremden Zwecken geschlossene Ehe (»Fehlehe«).
BGB §§ 1565, 1567

1. § 1565 BGB ist in seinem gesamten Umfang auch auf eine lediglich zu sachfremden Zwecken geschlossene Ehe (»Fehlehe«) anzuwenden.
2. Bei einer »Fehlehe« beginnt die Frist des § 1565 Abs. 2 BGB nicht bereits mit der Eheschließung; vielmehr ist für den Fristbeginn der Zeitpunkt entscheidend, in dem ein Ehepartner oder beide nach außen kundtun, daß sie an dem bisherigen Zustand nicht mehr festhalten wollen.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 25. März 1981 - 7 WF 32/81
FamRZ 1981, 677 = FRES 11, 289

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Kosten und Gebühren; Prozeßkostenhilfe; Vergütung des Armenanwalts bei Beendigung des Rechtszugs nach dem 31.12.1980.
BRAGO §§ 123, 134; PKHG Art. 5 Nr. 1

Die von der Staatskasse zu zahlende Vergütung für den Rechtsanwalt, der einer Partei nach den bisher geltenden Vorschriften im Armenrecht beigeordnet worden ist, richtet sich nach § 123 BRAGO n.F., unabhängig davon, ob die Beiordnung vor oder nach dem 1. Januar 1981 ausgesprochen worden ist, und ob der betreffende Rechtszug am 31. Dezember 1980 beendet war.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 26. März 1981 - 6 WF 49/81
JurBüro 1981, 1032 = AnwBl 1981, 407

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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten nach niederländischem Recht.
BGB § 1361; EGBGB Art. 14

1. Steuerrechtliche Verluste aus einer Abschreibungsgesellschaft sind nicht ohne weiteres im Rahmen der Bemessung des Ehegattenunterhalts als notwendig zu berücksichtigen.
2. Zur Frage, wie nach niederländischem Recht, die »Kosten der Haushaltung« zu bestimmen sind, unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsverträge zwischen Ehegatten abgeändert werden können und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang getrennt lebende Ehegatten nach niederländischem Recht einander Unterhalt zu zahlen haben.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. März 1981 - 5 UF 171/79
FRES 9, 24

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Ehescheidung; Verschulden an der Zerrüttung der Ehe nach dem österreichischen Ehegesetz; Selbstmordversuch der Ehefrau als Zerrüttungsgrund; Abwägung eines andauernden ehebrecherischen Verhältnisses des Ehemannes gegen einen Selbstmordversuch der Ehefrau zur Feststellung der maßgeblichen Zerrüttungsursache; Selbstbindung des Rechtsmittelgerichts.
EheG § 61; österrEheG § 55; ZPO §§ 565, 629b

1. Die Grundsätze der Rechtsprechung zu der Selbstbindung des Revisionsgerichts bei erneuter Revision in derselben Sache sind auf § 629b Abs. 1 S. 2 ZPO übertragbar.
2. Die Selbstbindung entfällt, wenn die Parteien - in erster oder zweiter Tatsacheninstanz - zumindest teilweise inhaltlich andere Anträge verfolgen, als zuvor bis zum Ende der ersten Instanz.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. März 1981 - 3 UF 269/80
FamRZ 1981, 808

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Entscheidungen OLG Düsseldorf 03/1981 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

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