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Entscheidungen OLG Celle 12/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Celle 12/1981



Verfahrensrecht; Kosten und Gebühren; vorläufige Anordnung in einem isolierten Familienrechtsverfahren; Geschäftswert einer isolierten Familiensache zur Regelung des Umgangsrechts; Auslagenhaftung in Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts.
BRAGO §§ 7, 13, 41, 118; KostO §§ 2, 30, 94

1. Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in Verfahren einer vorläufigen Anordnung innerhalb einer isolierten Familiensache kann keine besondere Gebühr erhoben werden.
2. Der Geschäftswert einer isolierten Familiensache zu der Regelung des Umgangsrechts ist geringer als jener für das Verfahren zu der Regelung der elterlichen Sorge zu bemessen.
3. § 94 Abs. 3 S. 2 KostO läßt nur eine Entscheidung über die Gerichtsgebühren, nicht auch über die gerichtlichen Auslagen zu.

OLG Celle, Beschluß vom 23. Dezember 1981 - 21 WF 48/81 u.a. (21 WF 56/81)
JurBüro 1982, 222

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