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Entscheidungen OLG Zweibrücken 11/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken 11/1981



Erbrecht; Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Eröffnungszuständigkeit des Nachlaßgerichts für den Fall der gerichtlichen Verwahrung.
BGB §§ 2261, 2300a; DONot § 16

Ein notariell verwahrter Erbvertrag wird nach Ablauf der Verwahrungsfrist von dem Nachlaßgericht des Dienstsitzes des Notars eröffnet, wenn das Ableben der Vertragserblasser ungewiß ist, mögen sie auch nach Vertragsschluß ihren Wohnsitz aus dem Bezirk des Nachlaßgerichts verlegt haben.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 9. November 1981 - 2 AR 24/81
Rpfleger 1982, 69

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Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Abgrenzung der Familiensachen; aus einer Familiensache hervorgegangene Honorarklage.
GVG §§ 23 f; ZPO § 34

Für die aus einer Familiensache hervorgegangene Honorarklage ist nicht das Familiengericht, sondern das Zivilgericht zuständig (Fortführung von OLG Hamm JurBüro 1981, 1517).

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 10. November 1981 - 2 AR 21/81
FamRZ 1982, 85 = JurBüro 1982, 126 = AnwBl 1982, 22

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Kosten und Gebühren; Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren in Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht über den Versorgungsausgleich.
ZPO § 91; BRAGO §§ 28, 31

1. In Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht über den Versorgungsausgleich sind auch die Kosten eines Rechtsanwalts, der dort nicht postulationsfähig ist, und der daher nur die Stellung eines Beistandes hat, erstattungsfähig.
2. Nicht zu erstatten sind dagegen die Fahrtkosten sowie das Tage- und Abwesenheitsgeld des Rechtsanwalts für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 19. November 1981 - 2 WF 42/81
FamRZ 1982, 187 = JurBüro 1982, 82 = Rpfleger 1982, 157

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Aufhebung einer Ehe wegen Geisteskrankheit.
EheG §§ 32, 33; ZPO §§ 52, 57

1. Zu der Aufhebung einer Ehe gemäß § 32 EheG (1946).
2. Zu der Beweisvereitelung in Eheaufhebungssachen dadurch, daß sich der auf Aufhebung wegen Eigenschaftsirrtums verklagte Ehemann ärztlichen Untersuchungen nicht unterwirft, und früher untersuchende Ärzte nicht von der ärztlichen Schweigepflicht entbindet.
3. Zu der Bestellung eines besonderen Vertreters gemäß oder analog § 57 ZPO.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 26. November 1981 - 6 UF 40/80
FamRZ 1982, 373

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