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Entscheidungen OLG München 11/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG München 11/1981



Unterhaltsprozeßrecht; Klage nach Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse; Abänderungs- und Vollstreckungsgegenklage.
BGB § 242; ZPO §§ 323, 767

Bei dem Festhalten an einem titulierten Unterhalt bis zum Wirksamwerden eines Abänderungsverlangens ist die Sittenwidrigkeit im Einzelfall zu prüfen.

OLG München, Beschluß vom 12. November 1981 - 4 WF 239/81
DAVorm 1982, 271

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Kosten und Gebühren; Anwaltsgebühren nach § 118 BRAGO bei Protokollierung einer außergerichtlichen Scheidungsvereinbarung.
BRAGO §§ 23, 32, 118

Der Prozeßbevollmächtigte, der im Scheidungsverfahren eine außergerichtlich zustande gekommene Scheidungsvereinbarung über nicht anhängige Gegenstände protokollieren läßt, erhält neben der Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO und der 5/10-Gebühr aus § 32 Abs. 2 BRAGO keine Gebühren aus § 118 BRAGO (Aufgabe der Senatsrechtsprechung NJW 1964, 1619).

OLG München, Beschluß vom 26. November 1981 - 11 WF 1288/81
JurBüro 1982, 396 = AnwBl 1982, 115

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