Entscheidungen OLG Frankfurt 09/1981
BGB § 1666; FGG §§ 50a, 50b
Die Anhörungspflichten (hier: betreffend Eltern und ein knapp 10 Jahre altes Kind) bestehen auch in der Beschwerdeinstanz, wenn entscheidungserhebliche neue Tatsachen vorgetragen werden, und es geboten erscheint, mit den Eltern zu klären, wie eine Gefährdung des Kindeswohles abgewendet werden kann.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 3. September 1981 - 20 W 274/81
FamRZ 1982, 430 = OLGZ 1982, 159


Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes einer Unterhaltsklage.
GKG § 17
Der Streitwert einer Unterhaltsklage aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht richtet sich nach den gestellten Anträgen. Ob der Beklagte bereits freiwillig eine niedrigere Unterhaltsrente gezahlt hatte, ist dafür ohne Bedeutung.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 11. September 1981 - 5 WF 157/81
AnwBl 1982, 198


Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Beschwerderecht gegen eine Zwischenverfügung.
BGB §§ 1632, 1666; FGG § 15
Zwischenverfügungen sind nur anfechtbar, wenn sie in erheblichem Maße in Rechte Beteiligter eingreifen. Dies ist bei der Anordnung oder Aufhebung von Beweiserhebungen nicht der Fall.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 14. September 1981 - 20 W 185/81
Rpfleger 1982, 66


Versorgungsausgleich; Lebensalter bei der Umrechnung einer Betriebsrente; Berechnung des Barwertes einer Versorgungsanwartschaft nach den Tabellen der Barwertverordnung.
BGB §§ 1587, 1587b
Soweit es für die Berechnung des Barwertes einer Versorgungsanwartschaft nach den Tabellen der Barwertverordnung auf das Lebensalter eines Ehegatten an dem Ende der Ehezeit ankommt, ist § 1587 Abs. 2 BGB auf die Feststellung des Lebensalters nicht entsprechend anzuwenden; maßgebend ist vielmehr das tatsächliche Lebensalter an dem Ende der Ehezeit.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 16. September 1981 - 3 UF 116/81
FamRZ 1982, 1081 [Ls]


Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Anfechtung isolierter Kostenentscheidungen in Familiensachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.
FGG § 20a; ZPO § 621e
Isolierte Kostenentscheidungen in FG-Familiensachen unterliegen der sofortigen Beschwerde nach § 20a FGG, nicht der befristeten Beschwerde nach § 621e ZPO.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 16. September 1981 - 3 WF 121/81
JurBüro 1982, 1579


Unterhaltsrecht; Anspruch auf einen Unterhaltstitel trotz freiwilliger Leistung des Unterhalts; Aufforderung zur Verschaffung eines Titels; Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterhaltsklage.
ZPO §§ 93, 99, 569, 577
1. Auch bei freiwilliger Erfüllung des Unterhalts hat der Gläubiger einen Anspruch auf einen Titel hinsichtlich künftig fällig werdender Leistungen.
2. Um der Kostenfolge des § 93 ZPO zu entgehen, muß der Gläubiger den Schuldner zuvor auffordern, ihm einen Titel zu verschaffen.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 21. September 1981 - 4 WF 86/81
NJW 1982, 946 = JurBüro 1982, 127


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Bemessung des Kindesunterhalts; Ortszuschlag bei dem nicht barunterhaltspflichtigen Elternteil; vorübergehender Aufenthalt des Kindes bei dem barunterhaltspflichtigen Elternteil.
BGB § 1615g; RegelunterhaltVO § 4
Bei der Berechnung des Kindesunterhalts ist der der nicht barunterhaltspflichtigen Mutter zufließende Ortszuschlag nicht zu berücksichtigen, da dieser als ausschließliches Einkommen des Empfängers zu qualifizieren ist. Bei vorübergehendem Aufenthalt des Kindes bei dem barunterhaltspflichtigen und umgangsberechtigten Elternteil ist kein Abzug von dem Kindesunterhalt gerechtfertigt.
OLG Frankfurt, Urteil vom 23. September 1981 - 1 UF 125/81
DAVorm 1982, 77


Adoptionsrecht; Fehlen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen einem adoptierten Kind und seinen Eltern; Aufhebung der Adoption eines Kindes; Festsetzung des Geschäftswertes und des Beschwerdewertes.
BGB §§ 1763, 1770; FGG § 56f
1. Die Unterlassung einer Pflegerbestellung im Adoptionsaufhebungsverfahren zwingt nicht unter allen Umständen zu der Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines schweren Verfahrensmangels.
2. Das Fehlen eines Eltern-Kind-Verhältnisses kann einen Aufhebungsgrund darstellen. Bei der Adoption von Mutter und Kind zugleich sind an das Verhältnis des Annehmenden zu dem Kind aber geringere Anforderungen zu stellen.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 28. September 1981 - 20 W 486/81
FamRZ 1982, 848


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