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Entscheidungen OLG Nürnberg 07/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Nürnberg 07/1981



Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Bemessung des nachehelichen Unterhalts.
BGB §§ 1569, 1573

Das Maß des nachehelichen Unterhalts umfaßt den gesamten Lebensbedarf; es bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen; das sind die Lebens- und damit auch Einkommensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung. An späteren Einkommensverbesserungen des Unterhaltsschuldners nimmt der Unterhaltsgläubiger nicht teil.

OLG Nürnberg, Urteil vom 14. Juli 1981 - 7 UF 121/81

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Unterhaltsrecht; Bemessung von Ehegatten- und Kindesunterhalt.
BGB §§ 1569 ff, 1601 ff

Zur Bemessung von Ehegatten- und Kindesunterhalt.

OLG Nürnberg, Urteil vom 14. Juli 1981 - 7 UF 548/81

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Verpflichtung zur Leistung eines Prozeßkostenvorschusses; kein Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß zwischen geschiedenen Eheleuten.
BGB §§ 1360a, 1578; ZPO § 114

Zwischen geschiedenen Ehegatten besteht keine Prozeßkostenvorschußpflicht.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 14. Juli 1981 - 10 WF 1515/81
NJW 1982, 584 = MDR 1982, 319 = JurBüro 1982, 280

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Umgangsrecht; Erzwingung; Gestattung von Gewaltanwendung.
BGB § 1634; FGG § 33

1. Hat der Familienrichter den sorgeberechtigten Elternteil dazu verpflichtet, unter anderem »durch geeignete erzieherische Maßnahmen« auf ein Kind einzuwirken, um es zu Besuchen bei dem nichtsorgeberechtigten Elternteil in Ausübung dessen Umgangsrechts zu veranlassen, ist diese Anordnung bestimmt genug, um gegen ihn ein angedrohtes Zwangsgeld verhängen zu können, weil er es unterließ, das Kind in beharrlichen und stetigen Gesprächen zu einem Sinneswandel zu bewegen.
2. Auch wenn es aufgrund dieses Unterlassens in einer Mehrzahl von Fällen nicht zur Ausübung des Umgangsrechts kam, handelt es sich um einen einzigen Verstoß, der nur ein Zwangsgeld von höchstens 1.000 DM erlaubt.
3. Die Gestattung der Gewaltanwendung nach § 33 Abs. 2 FGG setzt zum einen im Regelfall eine vorherige Androhung, und zum anderen Verhältnismäßigkeit voraus, an der es schon dann fehlt, wenn vorher nicht alle denkbaren Mittel, insbesondere auch nur der Versuch einer nachhaltigen erzieherischen Einwirkung auf das Kind, erfolglos geblieben sind.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 23. Juli 1981 - 11 WF 932/81

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