Entscheidungen OLG Stuttgart 03/1981
BGB § 1643; FGG § 33
Kommt in einem Beschwerdeverfahren über eine Sorgerechtsregelung eine Vereinbarung der Eltern über eine Umgangsregelung zustande, so ist das Beschwerdegericht auch für eine gerichtliche Billigung dieser Vereinbarung zuständig (gegen BayObLGZ 1968, 164).
OLG Stuttgart, Beschluß vom 19. März 1981 - 18 UF 384/80
FamRZ 1981, 1105 = Justiz 1982, 23 [Ls]


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Abänderungsbegehren aufgrund einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse.
BGB § 1603; HUÜ Art. 1, Art. 2; ZPO §§ 323, 331
1. Zum Unterhaltsstatut deutscher Parteien (Anwendung deutschen Rechts), wenn die unterhaltsberechtigten Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland (hier: Spanien) haben.
2. Für die Abänderung eines Versäumnisurteils kommt es hinsichtlich der wesentlichen Veränderung der Verhältnisse nicht auf die tatsächlichen Verhältnisse an, sondern auf diejenigen, die von dem (damaligen) Kläger seinerzeit behauptet wurden, und als zugestanden galten.
OLG Stuttgart, Urteil vom 27. März 1981 - 15 UF 390/80
FamRZ 1982, 91 = IPRspr 1981, 240


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