Entscheidungen OLG Celle 03/1981
BGB § 1587c
1. Während einer insgesamt 28-jährigen Ehe stellt es kein gröbliches Nichtbeitragen zu dem Familienunterhalt dar, wenn ein Ehegatte zehn Jahre lang in jedem Jahr für höchstens sechs Wochen infolge Ortsabwesenheit nicht für seine Familie gesorgt hat.
2. Das Nichtbeitragen zum Familienunterhalt durch einen Ehegatten ist erst dann gröblich, wenn die Familie dadurch in ernste Schwierigkeiten geraten ist.
3. Das Erfordernis der »Gröblichkeit« des Nichtbeitragens zu dem Familienunterhalt setzt in subjektiver Hinsicht mindestens grobe Fahrlässigkeit voraus.
OLG Celle, Beschluß vom 18. März 1981 - 10 UF 25/81
FamRZ 1981, 576 = FRES 9, 379


Versorgungsausgleich; Mitarbeiter der Max-Planck-Gesellschaft; Begriff des Arbeitgebers iSv § 8 Abs. 1 AVG.
BGB § 1587b; AVG §§ 6, 8
Die Max-Planck-Gesellschaft e.V. ist kein Arbeitgeber im Sinne des § 8 Abs. 1 AVG, und kann einem solchen auch nicht gleichgestellt werden.
OLG Celle, Beschluß vom 18. März 1981 - 12 UF 168/79
FamRZ 1983, 1146


Prozeßkostenhilfe; Prüfung der Erfolgsaussicht im höheren Rechtszug.
ZPO § 119
Die Prüfung der Erfolgsaussicht in dem höheren Rechtszug ist entgegen dem Gesetzeswortlaut auch nach der Prozeßkostenhilfe-Novelle zulässig, wenn neue Umstände eingetreten sind.
OLG Celle, Beschluß vom 27. März 1981 - 16 U 133/80
NdsRpfl 1981, 147


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