Entscheidungen OLG Hamburg 02/1981
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Vertretung des Kindes; Vollstreckungsklausel für einen außergerichtlichen Unterhaltsvergleich.
BGB § 1629
BGB § 1629
Von einem außergerichtlichen Scheidungsfolgenvergleich über den Kindesunterhalt ist dem Kind eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen, wenn der eine Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, den Vergleich im Namen des Kindes geschlossen hat.
OLG Hamburg, Beschluß vom 13. Februar 1981 - 15 WF 18/81
FamRZ 1981, 490


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