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Entscheidungen Kammergericht 05/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen Kammergericht 05/1981



Prozeßkostenhilfe; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Anforderungen an die Durchführung des Scheidungsverfahrens; Beiordnung eines Verkehrsanwalts in Ehesachen.
ZPO §§ 117, 121

In Ehesachen muß auch einer geschäftsgewandten und schreibgewandten armen Partei ein Verkehrsanwalt beigeordnet werden, da diese grundsätzlich für die Parteien existentielle Bedeutung haben. Auch die mittellose Partei muß die Möglichkeit haben, je nach der (vor-)prozessualen Verfahrenslage wiederholt mündlich mit dem Rechtsanwalt die mit der Scheidung und den Scheidungsfolgen zusammenhängenden vielfältigen und schwierigen Fragen zu erörtern.

Kammergericht, Beschluß vom 16. Mai 1981 - 16 WF 1294/81
NJW 1982, 113 [Ls]

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