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Entscheidungen OLG Frankfurt 12/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Frankfurt 12/1981



Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; internationale Zuständigkeit deutscher Familiengerichte; Rechtshängigkeit eines ausländischen Scheidungsantrages.
ZPO §§ 261, 328, 606

1. Deutsche Familiengerichte sind international ausschließlich zuständig, falls der deutsche und der ausländische Ehegatte ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten.
2. Die Einrede der Rechtshängigkeit eines ausländischen Scheidungsantrages ist nur dann zu beachten, wenn das fremde Urteil in der Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen sein wird. Dies ist nach dem »Spiegelbildgrundsatz« (unterstellt, die deutschen Zuständigkeitsvorschriften gälten im Ausland) zu prüfen.

OLG Frankfurt, Urteil vom 1. Dezember 1981 - 4 UF 37/81
FRES 1982, 274 = FamRZ 1982, 317 [Ls]

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