Entscheidungen OLG Köln 07/1981
Abstammungsrecht; Beweisaufnahme; Duldung der Blutentnahme zur Anwendung des HLA-Systems.
ZPO § 372a
ZPO § 372a
Sind alle Beweismöglichkeiten zu der Klärung der Abstammungsfrage erschöpft, so ist die Einholung einer ergänzenden Blutgruppenuntersuchung nach dem HLA-System auch von dem wissenschaftlichen Standpunkt aus zulässig und erforderlich.
OLG Köln, Beschluß vom 6. Juli 1981 - 16 W 58/81
DAVorm 1982, 114


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