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Entscheidungen OLG Schleswig 04/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Schleswig 04/1981



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Bestimmung der Art der Unterhaltsgewährung durch einen Elternteil.
BGB § 1612

Die Bestimmung der Art der Unterhaltsgewährung gemäß § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB durch einen Elternteil bei geschiedener Ehe ist jedenfalls dann wirksam, wenn diese Entscheidung mit der Unterhaltsbestimmung durch den anderen Elternteil nicht kollidiert.

OLG Schleswig, Beschluß vom 6. April 1981 - 8 WF 39/81
SchlHA 1981, 112 = FRES 11, 291

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Prozeßkostenhilfe; gerichtliche Pflicht zur Festsetzung der Höhe der Raten; Unzulässigkeit der Festsetzung der Anzahl der Raten.
ZPO §§ 114, 120

Das Gericht hat bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nur die Höhe der Raten, nicht auch ihre Zahl festzusetzen.

OLG Schleswig, Beschluß vom 8. April 1981 - 8 WF 30/81
SchlHA 1981, 114

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Kindergeldausgleich; Abänderung eines Unterhaltsvergleichs.
BGB §§ 242, 1603, 1613, 1614; ZPO § 323; BKGG § 12

1. Haben die neuen Ehegatten der Eltern Kinder, und sind aus den neuen Ehen der Eltern Kinder hervorgegangen, so sind in den Kindergeldausgleich Kindergeldvorteile, die durch Kinder der neuen Ehegatten entstehen, nicht einzubeziehen.
2. Führt die Veränderung des Einkommens des unterhaltsverpflichteten Elternteils nach der Düsseldorfer Tabelle zu einer Erhöhung des Unterhaltsanspruchs um mehr als 10%, so kommt es auf die Vereinbarkeit eines Unterhaltsvergleichs mit Abänderungsklausel mit § 1614 BGB nicht an.
3. Ein Unterhaltsvergleich kann von dem Zeitpunkt an geändert werden, in dem die Änderung verlangt worden ist; auf den Zeitpunkt der Klageerhebung kommt es nicht an.

OLG Schleswig, Beschluß vom 8. April 1981 - 8 WF 44/81
SchlHA 1981, 112

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Prozeßkostenhilfe; Mutwillen; Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; kein Rechtsschutzbedürfnis bei Unterhaltsklage nach Abschluß eines Vergleichs in einem Verfahren wegen einstweiliger Anordnung.
BGB § 1361; ZPO § 620

Haben die Eheleute in einem Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Unterhaltsanordnung einen Vergleich über den Unterhalt geschlossen, dann besteht für eine Klage des getrennt lebenden Ehegatten auf Unterhalt kein Rechtsschutzbedürfnis mehr.

OLG Schleswig, Beschluß vom 16. April 1981 - 8 WF 15/81
SchlHA 1981, 113

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Elterliche Sorge; Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren bei Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge.
BGB § 1672; BRAGO §§ 35, 118

1. Das (isolierte) Verfahren nach § 1672 BGB ist zusammen mit dem Verfahren über eine einstweilige Regelung gebührenrechtlich eine Angelegenheit.
2. § 35 BRAGO ist auf die in dem 12. Abschnitt der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung geregelten Angelegenheiten nicht anzuwenden.

OLG Schleswig, Beschluß vom 16. April 1981 - 8 WF 45/81
SchlHA 1981, 120

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