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Entscheidungen OLG Köln 05/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Köln 05/1981



Ehescheidung; Anwendung der Härteklausel des § 1568 Abs. 1 BGB.
BGB § 1568

Umstände nachteiliger Art, die allein (und schon) durch die Trennung der Ehegatten hervorgerufen sind, müssen bei der Wertung im Rahmen der Härteklausel des § 1568 Abs. 1 BGB außer Betracht bleiben.

OLG Köln, Urteil vom 8. Mai 1981 - 4 UF 114/80
FamRZ 1981, 959 = NJW 1982, 2262

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Geschäftswert bei isolierten Familiensachen wegen Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts.
BGB §§ 1634, 1672; KostO §§ 30, 94; BRAGO § 7

1. Der Geschäftswert einer isolierten Familiensache zur Regelung der elterlichen Sorge (§ 1672 BGB) ist im Regelfalle mit 5.000 DM anzunehmen, wenn nicht eine begrenzte Dauer und Bedeutung der Regelung erkennbar ist.
2. Der Geschäftswert einer isolierten Familiensache zur Regelung des Umgangsrechts (§ 1634 BGB) ist auf etwa die Hälfte des Geschäftswertes zur Regelung der elterlichen Sorge zu bemessen.
3. Werden die Regelung der elterlichen Sorge und die Regelung des Umgangsrechts als isolierte Familiensachen gleichzeitig beantragt, so sind die Einzelwerte zusammenzurechnen.

OLG Köln, Beschluß vom 19. Mai 1981 - 25 WF 50/81
JurBüro 1981, 1564

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Bestimmung der Lebensstellung eines in Ausbildung befindlichen volljährigen Kindes; Höhe des Ausbildungsunterhalts; Parkstudium vor Beginn des Hauptstudiums.
BGB § 1610

1. Zu der Bestimmung der Lebensstellung eines in Ausbildung befindlichen volljährigen Kindes.
2. Die Höhe des Ausbildungsunterhalts eines volljährigen Kindes gemäß § 1610 Abs. 2 BGB wird auch durch seine Funktion, eine angemessene Ausbildung zu ermöglichen, begrenzt.
3. Wer die Unterhaltspflichtigen um eines bestimmten Berufszieles willen länger als üblich in Anspruch nimmt (hier: berufsförderliches Parkstudium vor Beginn des Medizinstudiums), muß seinerseits Rücksicht nehmen und sich mit weniger begnügen, als er bei normaler Studiendauer erhielte.

OLG Köln, Beschluß vom 22. Mai 1981 - 25 UF 37/81
FamRZ 1981, 809 = ZfSch 1981, 301 [Ls]

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