Entscheidungen OLG Zweibrücken 05/1981
Elterliche Sorge; Anordnung der vorläufigen Fürsorgeentziehung.
BGB § 1666; JWG §§ 64, 67
BGB § 1666; JWG §§ 64, 67
Eine vorläufige Fürsorgeerziehung darf nur angeordnet werden, wenn hinreichend wahrscheinlich ist, daß eine Sorgerechtsentziehung nicht in Betracht kommt.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 22. Mai 1981 - 3 W 39/81
FamRZ 1981, 817


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