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Entscheidungen OLG Karlsruhe 04/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Karlsruhe 04/1981



Verfahrensrecht; Festsetzung des Streitwertes in Scheidungsfolgesachen (hier: Zuweisung der Ehewohnung).
GKG §§ 1, 12; ZPO § 3; HausrVO § 21

Der Streitwert für Scheidungsfolgesachen wegen Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung richtet sich grundsätzlich nach dem Jahresmietwert.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 1. April 1981 - 16 UF 223/80
MDR 1981, 681 = AnwBl 1981, 404 = Justiz 1981, 237

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Eheaufhebung bei Geisteskrankheit.
EheG §§ 32, 35

1. Kommt es während der Ehe zum Ausbruch einer Geisteskrankheit, so braucht der Aufhebungskläger nur zu beweisen, daß die Krankheit ihre Ursache in einer schon bei der Eheschließung vorhandenen Anlage hatte, nicht, daß die damals vorhandene Anlage die Besorgnis der späteren Erkrankung begründete.
2. Der Aufhebungsgegner hat darzulegen und zu beweisen, daß nur der Hinzutritt besonders mißlicher und widriger Umstände die eingetretene geistige Erkrankung ausgelöst hat.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 2. April 1981 - 2 UF 292/79
FamRZ 1981, 770

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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Einschränkung der Leistungsfähigkeit aufgrund von Verbindlichkeiten.
BGB § 1361; ZPO §§ 850c, 850d

Der Auffassung, bei der Beurteilung von Unterhaltsansprüchen dürften Verbindlichkeiten gegenüber Dritten bei dem Unterhaltsschuldner im Rahmen der Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO nicht als einkommensmindernd berücksichtigt werden, kann nicht gefolgt werden.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. April 1981 - 16 UF 133/80
FamRZ 1981, 548

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Versorgungsausgleich; Rechtsmittel; keine Geltung des Verschlechterungsverbots für das Beschwerdegericht in Verfahren wegen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs.
BGB § 1587b; FGG § 19

Bei dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich gilt das Verschlechterungsverbot für das Beschwerdegericht nicht.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 10. April 1981 - 16 UF 186/79
FamRZ 1981, 802

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