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Entscheidungen OLG Nürnberg 12/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Nürnberg 12/1981



Eheliches Güterrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Unterbrechung der Verjährung.
BGB §§ 209, 211, 222, 1378

Betreibt ein Ehegatte die erhobene Stufenklage zur Durchsetzung von Zugewinnausgleichsansprüchen nicht weiter, um zunächst den Ausgang eines Strafverfahrens wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung abzuwarten, gerät dadurch der Rechtsstreit in Stillstand mit der Folge, daß die durch Klageerhebung bewirkte Unterbrechung der Verjährung endet.

OLG Nürnberg, Urteil vom 1. Dezember 1981 - 7 UF 693/81

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Verfahrensrecht; Grundsatz der Meistbegünstigung; zweites Versäumnisurteil; Abänderung im Falle der Säumnis und Zurückverweisung.
ZPO §§ 345, 513

1. Ein nach Bezeichnung und Entscheidungssatz zweites Versäumnisurteil nach § 345 ZPO, dessen Voraussetzungen nicht vorlagen, so daß nur ein erneutes erstes Versäumnisurteil hätte ergehen dürfen, ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung sowohl mit dem Einspruch als auch mit der Berufung anfechtbar.
2. Lag zur Zeit der Entscheidung ein Fall der Säumnis vor, so daß ein erneutes erstes Versäumnisurteil hätte ergehen müssen, ist auf die Berufung die tatsächlich ergangene Entscheidung nicht schlechthin aufzuheben, sondern abzuändern und so zu fassen, wie sie in Bezeichnung und Entscheidungssatz richtig hätte lauten müssen. Im übrigen ist die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen.

OLG Nürnberg, Urteil vom 8. Dezember 1981 - 11 U 2523/81
OLGZ 1982, 447

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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Prozeßkostenhilfe für eine auf Zahlung monatlichen Unterhalts gerichtete Klage; Anwendung der Kollisionsregeln für den Fall gleicher ausländischer Staatsangehörigkeit der Ehegatten; Anzuwendendes Recht bei einer Entscheidung über Unterhaltsansprüche zwischen Eheleuten nichtdeutscher Staatsangehörigkeit; Unterhaltsansprüche zwischen gemischt-nationalen Eheleuten nach dem Grundsatz des schwächeren Rechts; Anwendbarkeit deutschen Unterhaltsrechts bei ausländischen (hier: türkischen) Eheleuten mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
BGB § 1361; EGBGB Art. 14, Art. 29; ZPO § 114

Für die Regelung des ehelichen Unterhalts zwischen Eheleuten, die Ausländer sind und beide dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen, ist deutsches Recht jedenfalls dann anzuwenden, wenn die Ehe bisher im Inland geführt wurde, und beide Ehegatten ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 10. Dezember 1981 - 11 WF 3077/81
NJW 1982, 1228 = FamRZ 1982, 275 [Ls] = ZfSch 1982, 236 [Ls] = IPRspr 1981, 144 [Nr. 64]

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Familienvermögensrecht; Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks nach einem Ehebruch.
BGB § 530

Die Streichung des § 73 EheG schließt die Anwendung des § 530 BGB auf die Schenkung zwischen Ehegatten nicht aus.

OLG Nürnberg, Urteil vom 17. Dezember 1981 - 8 U 1724/81
OLGZ 1982, 230

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; wesentliche Steigerung des Einkommens des Unterhaltsschuldners; Alterssprung; proportionale Anhebung titulierten Kindesunterhalts.
BGB §§ 1601, 1602, 1610

Hat sich das Einkommen des Unterhaltsschuldners wesentlich gesteigert, und ist das minderjährige Kind bereits in die nächste Altersstufe vorgerückt, dann ist eine titulierte Kindesunterhaltsrente allein schon wegen des Lohnanstiegs proportional anzuheben.

OLG Nürnberg, Urteil vom 21. Dezember 1981 - 10 WF 2449/81

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Versorgungsausgleich; Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit; persönliches Fehlverhalten eines Ehegatten auch ohne wirtschaftliche Auswirkungen.
BGB § 1587c

1. Persönliches Fehlverhalten eines Ehegatten führt auch ohne wirtschaftliche Auswirkungen zum Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit nach § 1587c Nr. 1 BGB, wenn es besonders schwerwiegend ist.
2. Ein besonders schwerwiegendes Fehlverhalten liegt jedenfalls dann vor, wenn es geeignet ist, den Unterhalt nach § 1579 Nr. 2 BGB oder den Pflichtteil nach § 2335 BGB auszuschließen (in dem vorliegenden Fall: vorsätzliche Tötung des gemeinsamen Kindes).

OLG Nürnberg, Beschluß vom 22. Dezember 1981 - 11 UF 2910/80
FamRZ 1982, 308 = MDR 1982, 581

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