Entscheidungen OLG Koblenz 10/1981
Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Abgrenzung der Familiensachen.
BGB §§ 1360a, 1593, 1610; GVG § 23b
BGB §§ 1360a, 1593, 1610; GVG § 23b
1. Die Klage des Kindes auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses zur Verteidigung gegen eine Ehelichkeitsanfechtungsklage betrifft eine Familiensache.
2. Die Prozeßkostenvorschußpflicht des (Scheinvaters) Vaters kann auch in einem solchen Falle bestehen.
OLG Koblenz, Urteil vom 26. Oktober 1981 - 13 UF 679/81
FamRZ 1982, 402


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