Entscheidungen OLG Nürnberg 06/1981
BGB § 1361
Zum Trennungsunterhalt bei einem selbständigen Unternehmer.
OLG Nürnberg, Urteil vom 9. Juni 1981 - 7 UF 3131/80


Versorgungsausgleich; Ausgleich einer unverfallbaren Zusatzversorgung (hier: Anwartschaft bei der VBL) durch Beitragszahlung; schuldrechtlicher Ausgleich von noch nicht unverfallbaren Anwartschaften bei der VBL.
BGB §§ 1587a, 1587b
1. Anwartschaften bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder auf eine Versorgungsrente werden nicht bereits mit Ablauf der Wartezeit unverfallbar.
2. Der Ausgleich einer unverfallbaren Anwartschaft bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder durch ein Supersplitting ist nicht zulässig; der Ausgleich ist durch Beitragszahlung vorzunehmen.
3. Noch nicht unverfallbare Anwartschaften bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sind schuldrechtlich auszugleichen.
OLG Nürnberg, Beschluß vom 16. Juni 1981 - 11 UF 1531/80
FRES 10, 65


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