Entscheidungen OLG Köln 01/1981
BGB §§ 1587a, 1587b
Die dynamische Versorgungsanwartschaft eines öffentlich Bediensteten ist noch nicht unverfallbar im Sinne von § 1587a Abs. 2 Nr. 3 S. 3 BGB, wenn zwar die Wartezeit erfüllt ist, die spätere Auszahlung der Rente aber voraussetzt, daß der Rentenberechtigte bei Erreichen der Altersgrenze noch im öffentlichen Dienst tätig ist.
OLG Köln, Beschluß vom 13. Januar 1981 - 4 UF 194/80
FamRZ 1981, 570 [Ls]


Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Quotenberechnung von 3/7; Vorwegabzug des einem volljährigen Kind gebührenden Unterhalts.
BGB §§ 1572, 1573, 1574, 1577, 1578, 1609
Der Vorwegabzug des einem volljährigen Kinde gebührenden Unterhalts und die anschließende Quotenberechnung von 3/7 für den unterhaltsberechtigten Ehegatten sind ohne Verstoß gegen den Vorrang des Unterhaltsanspruchs des Ehegatten möglich, wenn der Unterhaltsschuldner über angemessene Mittel verfügt.
OLG Köln, Urteil vom 15. Januar 1981 - 21 UF 223/80
FamRZ 1981, 966


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Feststellung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners.
BGB §§ 1602, 1628, 1629
1. § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB gilt nur, soweit die Unterhaltsansprüche des Kindes als Folgesache im Scheidungsverbund geltend gemacht werden.
2. Der Nutzungswert des Wohnens im eigenen Hause und eines von der Firma überlassenen Pkw sind geldwerte Vorteile, die dem Einkommen hinzuaddiert werden müssen.
3. Tilgungen auf Hypothekendarlehen bezüglich Hausbesitz müssen dann einkommensmindernd berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltspflichtige unter Einsatz von Fremdkapital mehrere Mietobjekte erworben, und auf diese Weise zusätzliche Einkommensquellen geschaffen hat.
OLG Köln, Urteil vom 20. Januar 1981 - 21 UF 211/80
FamRZ 1981, 489


Verfahrensrecht; einstweilige Anordnungen; negative Feststellungsklage gegen eine einstweilige Anordnung; Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.
ZPO §§ 620e, 769
In Verfahren der negativen Feststellungsklage gegen eine einstweilige Anordnung in Ehescheidungsverfahren besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung dann nicht, wenn das Gericht bereits in dem Verfahren der einstweiligen Anordnung gemäß § 620e ZPO über einen Einstellungsantrag befunden hat.
OLG Köln, Beschluß vom 27. Januar 1981 - 10 WF 8/81
FamRZ 1981, 379


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