Entscheidungen OLG Zweibrücken 09/1981
FGG §§ 12, 64a ff, 64d
§ 64a Abs. 1 S. 3 FGG gilt für das Beschwerdeverfahren nur dann, wenn die Unterbringungsgenehmigung erstmals erteilt wird; für die Bestätigung der Unterbringungsgenehmigung des Vormundschaftsgerichts durch das Beschwerdegericht gilt § 12 FGG.
OLG Zweibrücken, Vorlagebeschluß vom 15. September 1981 - 3 W 51/81
FamRZ 1982, 201


Unterhaltsrecht; Abänderung eines Unterhaltsvergleichs trotz Ausschluß der Abänderbarkeit.
EheG § 72; BGB §§ 242, 518, 759, 760; ZPO § 323
1. Auch bei vertraglichem Ausschluß der Abänderbarkeit einer Unterhaltsvereinbarung findet der Anspruch des Unterhaltsberechtigten dort seine Grenze, wo der eigene Unterhalt des Verpflichteten nicht mehr gesichert ist.
2. Eine Abänderung der Unterhaltsvereinbarung scheidet jedenfalls solange aus, wie der angemessene Unterhalt des Verpflichteten und der Kinder des Verpflichteten gesichert ist.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 24. September 1981 - 6 UF 7/81
FamRZ 1982, 302


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