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Entscheidungen OLG Bremen 1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Bremen 1981



Herausgabe eines Kindes; Erzwingung einer gerichtlich angeordneten Maßnahme.
BGB § 1632; FGG § 33; ZPO §§ 620, 794, 888

1. Ordnet das Familiengericht die Herausgabe eines Kindes an den anderen Elternteil in einem isoliert geführten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an - sei es durch Entscheidung zur Hauptsache, oder durch vorläufige Anordnung -, dann gilt für die Vollstreckung dieser Herausgabeverfügung das der Amtsmaxime unterliegende Verfahren nach § 33 FGG.
2. Die Vollstreckung einer im Scheidungsverbundverfahren nach § 620 Nr. 3 ZPO erwirkten einstweiligen Anordnung betreffend Kindesherausgabe muß mit Rücksicht auf die ausdrückliche Vorschrift in § 794 Abs. 1 Nr. 3a ZPO nach den Regeln der Zivilprozeßordnung erfolgen.

OLG Bremen, Beschluß vom 23. März 1981 - 5 WF 38/81
FamRZ 1982, 92

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Unterhaltsrecht; Verzug; Entbehrlichkeit der Mahnung bei vertraglich geregeltem Unterhalt.
BGB § 1613; EheG § 64

1. Die Geltendmachung rückständigen Unterhalts ist dann nicht an die vorherige Inverzugsetzung des Unterhaltsschuldners gebunden, wenn der Unterhaltsanspruch in bestimmter Höhe durch Vertrag der Parteien geregelt worden ist.
2. Bei Unterhaltsansprüchen aus Alt-Scheidungen ist jedoch die Beschränkung für Rückstände auf höchstens ein Jahr vor der Rechtshängigkeit einer Unterhaltsklage zu beachten.

OLG Bremen, Beschluß vom 23. März 1981 - 5 UF 153/80
FamRZ 1981, 972

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Unterhaltsprozeßrecht; Anwendung des § 323 ZPO auf ein vorausgehendes klageabweisendes Urteil.
ZPO § 323; EheG §§ 58, 59

1. Wird die Klage eines Unterhaltsberechtigten auf Zahlung von Unterhalt in einem früheren Verfahren rechtskräftig abgewiesen, so findet eine später erhobene Unterhaltsklage nicht unter den Voraussetzungen des § 323 ZPO statt.
2. Einer neuen Klage steht allerdings die Rechtskraft entgegen, wenn in dem früheren Verfahren die Klage wegen Fehlens eines familienrechtlichen Grundverhältnisses abgewiesen worden ist.

OLG Bremen, Beschluß vom 6. April 1981 - 5 WF 33/81
FamRZ 1981, 1075

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Verfahrensrecht; einstweiligen Anordnungen; Anfechtung einer einstweiligen Anordnung wegen elterlicher Sorge.
BGB §§ 1671, 1696; ZPO §§ 620, 620c

1. Die sofortige Beschwerde nach § 620c ZPO gegen eine nach mündlicher Verhandlung ergangene Entscheidung des Familiengerichts, durch die die beantragte Änderung einer einstweiligen Anordnung betreffend elterliche Sorge abgelehnt worden ist, ist nicht statthaft.
2. Die begrenzte Anfechtbarkeit der Entscheidungen betreffend elterliche Sorge in einstweiligen Anordnungsverfahren wird dadurch kompensiert, daß die Kindeseltern während des Getrenntlebens wegen der mangelnden Bestandsgarantie (§ 620f ZPO) einer nur aufgrund summarischer Prüfung ergangenen einstweiligen Anordnung jederzeit in einem isolierten Hauptverfahren einen Antrag nach § 1672 oder § 1696 BGB stellen können.

OLG Bremen, Beschluß vom 6. April 1981 - 5 WF 37/81
FamRZ 1981, 1091

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Prozeßkostenhilfe; Berücksichtigung von Naturalunterhaltsleistungen bei der Entscheidung über die Prozeßkostenhilfe.
ZPO §§ 114, 115

1. Beantragt der das Kind betreuende Elternteil Prozeßkostenhilfe, dann ist bei der Einstufung in die Tabelle Anlage 1 zu § 114 ZPO seine Naturalunterhaltspflicht nach § 1606 Abs. 3 BGB in gleicher Weise wie eine Barunterhaltspflicht zu berücksichtigen, und führt zu der Zubilligung des entsprechenden Freibetrages. Das rechtfertigt sich aus dem erhöhten Haushaltsaufwand des betreuenden Elternteils.
2. Der an das Kind gezahlte Barunterhalt ist bei dem betreuenden Elternteil nicht einkommenserhöhend zu berücksichtigen, weil § 115 Abs. 1 S. 1 ZPO nicht auf das Familieneinkommen, sondern lediglich auf das Einkommen der die Prozeßkostenhilfe begehrenden Partei abstellt.

OLG Bremen, Beschluß vom 27. April 1981 - 5 WF 46/81
FamRZ 1981, 988 = JurBüro 1982, 128

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Verfahrensrecht; keine Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer auf Unterhalt gerichteten einstweiligen Anordnung während des Scheidungsverfahrens.
ZPO §§ 256, 707, 769

Während der Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens ist eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer auf Unterhalt gerichteten einstweiligen Anordnung analog § 707 oder § 769 ZPO weder im Rahmen einer isolierten Unterhaltsklage, noch im Rahmen einer Klage auf Feststellung des Nichtbestehens der Unterhaltsschuld zulässig.

OLG Bremen, Beschluß vom 22. Juni 1981 - 5 WF 77/81
FamRZ 1981, 981

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Versorgungsausgleich; kein Verzicht auf Anrechnung von Versorgungsanwartschaften; Unzulässigkeit einer Vereinbarung über den Verzicht auf die Anrechnung von Anwartschaften der Ausgleichsberechtigten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
BGB §§ 134, 1587a, 1587b, 1587o

1. Eine Begründung von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, die mehr als die Hälfte der Differenz der in der Ehe erworbenen öffentlich-rechtlichen Versorgungsanwartschaften (§ 1587a Abs. 2 Nr. 1 BGB) ausmacht, ist unzulässig (kein Super-Quasisplitting)
2. Soweit ein solches Super-Quasisplitting Gegenstand einer Parteivereinbarung nach § 1587o BGB ist (hier: durch vereinbarten Verzicht auf die Anrechnung von Anwartschaften der Ausgleichsberechtigten aus der gesetzlichen Rentenversicherung), ist diese als unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter gemäß § 134 BGB nichtig, auch wenn sie von dem Familiengericht genehmigt worden ist.

OLG Bremen, Beschluß vom 10. Juli 1981 - 5 UF 70/81
FamRZ 1981, 973

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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Verzug durch formlose Übersendung eines Armenrechtsgesuchs oder einer Klageschrift als Mahnung.
BGB §§ 284, 1360a, 1361, 1613

Die abschriftliche Übersendung eines Armenrechtsgesuchs oder einer Klage des Unterhaltsberechtigten (hier: der getrennt lebenden Ehefrau) durch das Gericht an den Unterhaltsverpflichteten ist bei deren Zugang als Mahnung im Sinne von § 284 BGB anzusehen.

OLG Bremen, Beschluß vom 23. Juli 1981 - 5 WF 96/81
FamRZ 1981, 958

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Prozeßkostenhilfe; Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen bei Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
ZPO § 114

1. Zugunsten des Antragstellers ist von den in der Anlage 1 zu § 114 ZPO vorgesehenen tabellarischen Freibeträgen bei Unterhaltszahlungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte auch dann auszugehen, wenn die Unterhaltsberechtigten mit dem Antragsteller nicht zusammen im Familienverband, sondern getrennt leben, und ihren Unterhalt in bar erhalten.
2. Dies gilt auch dann, wenn der Antragsteller an diese niedrigere Unterhaltszahlungen als die Freibeträge erbringt. Dies ergibt sich daraus, daß die Prozeßkostenhilfe entsprechend der Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen geregelt ist, und deshalb auch pauschale Freibeträge wie im Sozialhilferecht vorsieht.

OLG Bremen, Beschluß vom 6. August 1981 - 5 W 125/81
FamRZ 1982, 831

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Versorgungsausgleich; Geltendmachung des materiell-rechtlichen Auskunftsanspruchs eines Ehegatten nach § 1587e Abs. 1 BGB.
BGB § 1587e; ZPO §§ 621, 621a; BRAGO §§ 8, 118

1. Das Verfahren betreffend den materiell-rechtlichen Auskunftsanspruch eines Ehegatten gemäß § 1587e Abs. 1 BGB ist Familiensache und unterliegt wie die Versorgungsausgleichssache selbst den Verfahrensregeln des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, denn der Auskunftsanspruch bereitet das Versorgungsausgleichsverfahren vor.
2. Allerdings kann der Auskunftsanspruch nach § 1587e BGB nur in einem isolierten Nebenverfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltend gemacht werden; dieses Verfahren fällt nicht in den Scheidungsverbund.

OLG Bremen, Beschluß vom 13. August 1981 - 3 WF 36/81
JurBüro 1981, 1743

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Prozeßkostenhilfe; Akteneinsicht im Prozeßkostenhilfeverfahren.
ZPO §§ 118, 299

In Scheidungs- und Familiensachen ist im Rahmen des Prozeßkostenhilfeverfahrens dem Gegner vollständige Einsicht in die von dem Gesuchsteller eingereichten Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu gewähren (gegen Holch, NJW 1981, 151 f).

OLG Bremen, Beschluß vom 27. August 1981 - 5 WF 119/81
FamRZ 1982, 832

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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Pfändung von Kindergeld; Zählkindvorteil.
ZPO §§ 850d, 850e; SGB I § 54

1. Die Pfändung von Kindergeld richtet sich ausschließlich nach § 54 SGB I.
2. Arbeitseinkommen und Ansprüche auf laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch sind bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens zusammenzurechnen.
3. Es gilt als Regeltatsache, daß der Kindergeldberechtigte über weiteres Einkommen verfügt, durch das sein eigener notwendiger Unterhalt sichergestellt wird.

OLG Bremen, Beschluß vom 6. November 1981 - 4 W 48/81
DAVorm 1982, 377

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des Kindes wohlhabender Eltern auf Unterhalt.
BGB §§ 1601, 1610

1. Der Unterhalt eines Kindes wohlhabender Eltern ist im Wege individueller Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung des elterlichen Lebenszuschnitts zu ermitteln. Dabei ist auf kindgerechte Bedürfnisse abzustellen, die bei der Lebensstellung der Eltern üblich sind; der Kindesunterhalt ist also nicht auf volle Teilhabe an der elterlichen Lebensgestaltung gerichtet.
2. Eine proportionale Fortschreibung der Höchstwerte der Düsseldorfer Tabelle ist unzulässig (im Anschluß an BGH FamRZ 1980, 665, 669 = BGHF 2, 116).

OLG Bremen, Urteil vom 20. November 1981 - 5 UF 92/81
FamRZ 1982, 1103

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Versorgungsausgleich; Berücksichtigung einer VBL-Rente; Zulässigkeit von Teilentscheidungen in Versorgungsausgleichsverfahren.
BGB § 1587b; ZPO § 301

1. Bei der Ermittlung des Ausgleichswertes im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich sind noch verfallbare Anwartschaften des Berechtigten zu berücksichtigen (entschieden für Anwartschaften auf eine VBL-Versorgungsrente).
2. In diesem Fall ist auf entsprechenden Antrag des Berechtigten gleichzeitig festzustellen, daß die Durchführung eines ergänzenden schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs zugunsten des Berechtigten für den Fall des Nichteintritts der Unverfallbarkeit vorbehalten bleibt.
3. Zu der Zulässigkeit von Teilentscheidungen in Versorgungsausgleichsverfahren.

OLG Bremen, Beschluß vom 18. Dezember 1981 - 5 UF 69/81
FamRZ 1982, 391

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Entscheidungen OLG Bremen 1981 - FD-Platzhalter-rund

Herausgabe eines Kindes; Erzwingung einer gerichtlich angeordneten Maßnahme.
Beschluß vom 23. März 1981 - 5 WF 38/81
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Unterhaltsrecht; Verzug; Entbehrlichkeit der Mahnung bei vertraglich geregeltem Unterhalt.
Beschluß vom 23. März 1981 - 5 UF 153/80
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Unterhaltsprozeßrecht; Anwendung des § 323 ZPO auf ein vorausgehendes klageabweisendes Urteil.
Beschluß vom 6. April 1981 - 5 WF 33/81
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Verfahrensrecht; einstweiligen Anordnungen; Anfechtung einer einstweiligen Anordnung wegen elterlicher Sorge.
Beschluß vom 6. April 1981 - 5 WF 37/81
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Prozeßkostenhilfe; Berücksichtigung von Naturalunterhaltsleistungen bei der Entscheidung über die Prozeßkostenhilfe.
Beschluß vom 27. April 1981 - 5 WF 46/81
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Verfahrensrecht; keine Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer auf Unterhalt gerichteten einstweiligen Anordnung während des Scheidungsverfahrens.
Beschluß vom 22. Juni 1981 - 5 WF 77/81
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Versorgungsausgleich; kein Verzicht auf Anrechnung von Versorgungsanwartschaften; Unzulässigkeit einer Vereinbarung über den Verzicht auf die Anrechnung von Anwartschaften der Ausgleichsberechtigten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Beschluß vom 10. Juli 1981 - 5 UF 70/81
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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Verzug durch formlose Übersendung eines Armenrechtsgesuchs oder einer Klageschrift als Mahnung.
Beschluß vom 23. Juli 1981 - 5 WF 96/81
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Prozeßkostenhilfe; Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen bei Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Beschluß vom 6. August 1981 - 5 W 125/81
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Versorgungsausgleich; Geltendmachung des materiell-rechtlichen Auskunftsanspruchs eines Ehegatten nach § 1587e Abs. 1 BGB.
Beschluß vom 13. August 1981 - 3 WF 36/81
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Prozeßkostenhilfe; Akteneinsicht im Prozeßkostenhilfeverfahren.
Beschluß vom 27. August 1981 - 5 WF 119/81
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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Pfändung von Kindergeld; Zählkindvorteil.
Beschluß vom 6. November 1981 - 4 W 48/81
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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des Kindes wohlhabender Eltern auf Unterhalt.
Urteil vom 20. November 1981 - 5 UF 92/81
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Versorgungsausgleich; Berücksichtigung einer VBL-Rente; Zulässigkeit von Teilentscheidungen in Versorgungsausgleichsverfahren.
Beschluß vom 18. Dezember 1981 - 5 UF 69/81

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