Entscheidungen OLG Koblenz 01/1981
Versorgungsausgleich mit Auslandsberührung.
BGB § 1587; EGBGB Art. 17
BGB § 1587; EGBGB Art. 17
1. Renten nach dem australischen Sozialversicherungssystem beruhen nicht auf vorausgegangenen Leistungen des Anspruchsberechtigten; sie werden aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert.
2. Versorgungsanwartschaften auf solche Renten unterliegen nicht dem Versorgungsausgleich.
OLG Koblenz, Beschluß vom 6. Januar 1981 - 11 UF 564/80
FamRZ 1981, 293 [Ls]
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