Entscheidungen OLG Celle 09/1981
BGB §§ 1601 ff; ZPO § 323
§ 323 Abs. 3 ZPO steht der Wirksamkeit eines Anerkenntnisses nicht entgegen, so daß der Unterhaltsgläubiger aufgrund eines entsprechenden Schuldanerkenntnisses rückständigen Unterhalt auch für die Zeit vor der Erhebung der Abänderungsklage verlangen kann.
OLG Celle, Urteil vom 3. September 1981 - 12 UF 81/81
FamRZ 1981, 1201


Namensrecht; Zulässigkeit der Anfechtung der Erklärung eines Ehegatten gegenüber dem Standesbeamten wegen Irrtums nach § 1355 Abs. 3 BGB.
BGB §§ 119, 1355
Die Erklärung eines Ehegatten gegenüber dem Standesbeamten nach § 1355 Abs. 3 BGB, dem Ehenamen seinen Geburtsnamen voranzustellen, kann wegen Irrtums nach BGB § 119 angefochten werden.
OLG Celle, Beschluß vom 21. September 1981 - 18 Wx 3/81
FamRZ 1982, 267


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