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Entscheidungen OLG Düsseldorf 05/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Düsseldorf 05/1981



Herausgabe eines Kindes; Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; internationale Zuständigkeit bei Aufenthaltswechsel des Kindes.
ZPO §§ 606b, 621, 623; MSA Art. 1, Art. 13

1. Zu der »perpetuatio fori« bei der Anwendung des Haager Minderjährigenschutzabkommens (hier: Verbringung des Kindes von Deutschland nach Griechenland als Nichtvertragsstaat).
2. Zu der internationalen Verbundzuständigkeit deutscher Gerichte.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 11. Mai 1981 - 4 UF 66/81
FamRZ 1981, 1005

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Abänderungsklage; Vollstreckungsabwehrklage; Einwendung der Verwirkung von Unterhalt gemäß § 66 EheG durch Täuschung über das Ausmaß der Bedürftigkeit begangener Betrug (hier: unrichtige Angaben des Unterhaltsgläubigers über Arbeitseinkommen im Unterhaltsverfahren); Abwägung; Grenze des Bagatellbereichs und Betragsdifferenz.
EheG § 66; ZPO §§ 138, 323, 767; StGB §§ 22 ff, 263

1. Gegenüber einem titulierten Unterhaltsanspruch kann der Unterhaltsschuldner die Einwendung der Verwirkung des Ehegattenunterhalts gemäß § 66 EheG nur mit der Vollstreckungsabwehrklage, nicht mit der Abänderungsklage geltend machen.
2. Auch unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit rechtfertigt ein einziger, durch Täuschung über das Ausmaß der Bedürftigkeit begangener Betrug seitens des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten die Feststellung der Verwirkung seines Unterhaltsanspruchs, sofern er seine eigenen Einkünfte gegenüber dem Unterhaltsschuldner erheblich zu niedrig angegeben hat.
3. Ein im Sinne der §§ 22 ff StGB versuchter Betrug des Unterhaltsgläubigers reicht ebenfalls für die Verwirkung aus, wenn der beabsichtigte vollendete Betrug nach dem Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine schwere Verfehlung im Sinne des § 66 EheG gewesen wäre.
4. Eine allgemeingültige Richtlinie, ab welcher Differenz zwischen den wahren und den von dem Unterhaltsgläubiger angegebenen Einkünften von einer im Sinne des § 66 EheG erheblichen Täuschung gesprochen werden muß, läßt sich nicht ziehen; diese Wertung hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 1981 - 6 UF 247/80
FamRZ 1981, 883

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Unterhaltsrecht; Verzug durch Inverzugsetzung nach § 1613 BGB; Forderung nach Zahlung angemessenen Unterhalts.
BGB § 1613

Es genügt, von dem Unterhaltsschuldner Zahlung des angemessenen Unterhalts zu verlangen, um ihn in Verzug zu setzen; einer Bezifferung oder Bezugnahme auf vorhandene Orientierungshilfen (etwa Düsseldorfer Tabelle) bedarf es nicht.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 13. Mai 1981 - 2 WF 55/81
DAVorm 1981, 606

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Ausbildungsunterhalt; Anrechnung der Ausbildungsvergütung nach Abzug der Mindestwerbungskostenpauschale nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes; Unterhaltsanspruch der getrennt lebenden Ehefrau.
BGB §§ 1361, 1601, 1606, 1612; ZPO § 323

1. Auf den Barunterhaltsanspruch des in der Ausbildung befindlichen, noch nicht volljährigen Kindes ist die Ausbildungsvergütung nach Abzug der Mindestwerbungskostenpauschale gemäß Düsseldorfer Tabelle zur Hälfte anzurechnen (entsprechend BGH FamRZ 1980, 1109 ff = BGHF 2, 236).
2. Auch nach Eintritt der Volljährigkeit des in der Ausbildung befindlichen Kindes kann die Ausbildungsbeihilfe nicht voll auf den Barunterhaltsanspruch des Kindes angerechnet werden, solange die Eltern ihr auch gegenüber einem volljährigen Kind bestehendes Bestimmungsrecht nach § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB dahin ausgeübt haben, daß ein Teil des Unterhalts in Form von Betreuung und Wohnungsgewährung durch die Mutter geleistet werden soll.
3. Da mit dem Eintritt der Volljährigkeit die Verpflichtung zu der Erziehung des Kindes und dessen gesetzliche Vertretung entfallen, ist es angemessen, nur noch 2/5 der - um die Pauschale gekürzten - Ausbildungsvergütung auf den Betreuungsunterhalt anzurechnen, und die übrigen 3/5 auf den Barunterhaltsanspruch.
4. Zu dem Unterhaltsanspruch der getrennt lebenden Ehefrau gemäß § 1361 BGB.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Mai 1981 - 5 UF 293/80
FamRZ 1982, 88

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Verfahrensrecht; Kostenfestsetzung; Rückfestsetzung überzahlter Kosten bei nachträglicher Änderung des Streitwertes.
ZPO § 107

Wie bei der nachträglichen Änderung der vorläufig vollstreckbaren Kostengrundentscheidung sind auch bei der nachträglichen Änderung (Herabsetzung) des Streitwertes zuviel erstattete Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren rückfestsetzbar, wenn die Überzahlung unstreitig oder eindeutig feststellbar ist.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 27. Mai 1981 - 10 W 39/81
JurBüro 1981, 1407

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