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Entscheidungen OLG Stuttgart 01/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Stuttgart 01/1981



Erbrecht; Auslegung eines Testamentes; stillschweigenden Enterbung eines gesetzlichen Erben.
BGB §§ 1938, 2247

1. Die Auslegung eines Testamentes ist dann möglich und notwendig, wenn der wirkliche Wille des Erblassers in der Testamentsurkunde irgendwie - wenn auch nur andeutungsweise oder versteckt - zum Ausdruck gekommen ist.
2. Eine stillschweigende Enterbung ist nur dann anzunehmen, wenn der Enterbungswille des Erblassers unzweideutig in dem Testament enthalten ist. Dies bedeutet jedoch nur, daß als Ergebnis einer Auslegung dieser Wille mit der notwendigen Sicherheit festgestellt werden muß; es bedeutet dagegen nicht, daß der Wille des Erblassers eindeutig ohne Zuhilfenahme der Mittel der Auslegung aus der Testamentsurkunde selbst entnommen werden müßte.
3. Da es sich bei der Feststellung, ob ein Enterbungswille geäußert wurde, um den Vorgang einer normalen Testamentsauslegung handelt, sind auch außerhalb der Testamentsurkunde liegende Umstände zu berücksichtigen.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 8. Januar 1981 - 8 W 500/80
BWNotZ 1981, 141

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