Entscheidungen OLG Schleswig 11/1981
Verfahrensrecht; Vormundschaft und Pflegschaft; wichtiger Grund für eine vormundschaftsgerichtliche Abgabe der Akten bei Wohnsitzwechsel des Mündels/Pfleglings.
FGG § 46
FGG § 46
Ein wichtiger Grund für die Abgabe der Vormundschaft an ein anderes Vormundschaftsgericht ist nicht allein der Wohnungswechsel des Mündels/Pfleglings; es müssen vielmehr noch andere besondere Umstände hinzutreten, die einen Wechsel des Vormundschaftsgerichts angezeigt sein lassen.
OLG Schleswig, Beschluß vom 26. November 1981 - 2 W 90/81
SchlHA 1982, 44


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