Entscheidungen OLG Zweibrücken 10/1981
BGB § 1361
Erzielen beide Ehegatten Erwerbseinkommen, und hat jeder von ihnen während der Zeit des Zusammenlebens von seinem eigenen Verdienst gelebt, so kann sich der Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) nicht nach dem gemeinsamen Einkommen beider Eheleute während des ehelichen Zusammenlebens richten.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 8. Oktober 1981 - 6 UF 81/81
FamRZ 1982, 269


Elterliche Sorge; Beiordnung eines Rechtsanwalts in Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge.
ZPO § 114
In Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge ist in aller Regel die Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen Elternteil nicht erforderlich. Etwas anderes gilt, wenn die elterliche Sorge für die Zeit der Trennung einem Vormund übertragen worden ist.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20. Oktober 1981 - 6 WF 114/81
JurBüro 1982, 292


Verfahrensrecht; Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis; Bedeutung des Verhaltens des Beklagten vor und nach der Klageerhebung.
ZPO § 93
1. Die Frage, ob der Beklagte zu der Klageerhebung Veranlassung gegeben hat, ist nach dem vorprozessualen Verhalten des Beklagten zu beantworten.
2. Das Verhalten nach der Klageerhebung kann als Indiz von Bedeutung sein.
3. Auf ein Verschulden kommt es bei der Frage der Klageveranlassung nicht an.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21. Oktober 1981 - 7 W 21/81
JurBüro 1982, 1083


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