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Entscheidungen OLG Karlsruhe 12/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Karlsruhe 12/1981



Familienvermögensrecht; Auszahlung vom Sparkassenbuch an Pfleger nur mit vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung, Sparbuch als Legitimationspapier; Sperrvermerk in einem Sparbuch.
BGB §§ 808, 1807, 1806, 1915

1. §§ 1809, 1915 BGB ordnen an, daß der Vormund oder Pfleger bei der Anlage von Geld für das Mündel oder für den Pflegling die Bestimmung treffen soll, daß zu der Erhebung des Geldes die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich ist.
2. Die Anbringung eines Sperrvermerks in einem Sparbuch hat nur deklaratorische Bedeutung, und dient unter anderem vorwiegend der Erleichterung der Vertragsdurchführung und zu dem Schutze des Kreditinstituts vor versehentlichen Auszahlungen.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. Dezember 1981 - 12 U 242/80
ZblJugR 1982, 790

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Unterhalt unter Verwandten; Kindesunterhalt; Anspruch auf Zahlung von Unterhalt unter Bemessung mehrerer Renteneinkünfte der Unterhaltsberechtigten; Einstellung einer Zwangsvollstreckung wegen fehlender Unterhaltszahlungen mangels Offenbarung sämtlicher Bezüge durch die Unterhaltsberechtigte (hier: Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrages auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung); Abgrenzung der Familiensachen.
BGB § 826; GVG § 23b; ZPO §§ 707, 769

1. Eine Klage gemäß § 826 BGB gegen ein Unterhaltsurteil (§ 23b Abs. 1 S. 2 Nr. 5 und 6 GVG) ist Familiensache.
2. Die Zwangsvollstreckung aus dem angegriffenen Urteil kann in entsprechender Anwendung der §§ 709, 769 ZPO einstweilen eingestellt werden.
3. Einstellungsbeschlüsse nach §§ 707, 769 ZPO sind grundsätzlich unanfechtbar.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 16 WF 181/81
FamRZ 1982, 400

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Familienvermögensrecht; Abgrenzung von Hausratsverteilung und Zugewinnausgleich.
BGB §§ 1372 ff; HausrVO §§ 1, 2, 8

Hausratsgegenstände und Ausgleichszahlungen oder Ausgleichsforderungen wegen deren Verteilung unterliegen grundsätzlich nicht dem Zugewinnausgleich.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 16 UF 142/81
FamRZ 1982, 277

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Erbrecht; Beweis der Testierunfähigkeit bei Testamentserrichtung.
BGB §§ 104, 2229; FGG § 12

Ist Testierunfähigkeit um die Zeit der Testamentserrichtung festgestellt, so spricht der erste Anschein dafür, daß auch in dem Zeitpunkt der Testamentserrichtung selbst Testierunfähigkeit vorlag. Der erste Anschein kann aber durch die Feststellung der ernsthaften Möglichkeiten eines lichten Intervalls erschüttert werden.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 14. Dezember 1981 - 11 W 72/81
OLGZ 1982, 280 = Justiz 1982, 130

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Erbrecht; Bemessung des Ausgleichsbetrages im Rahmen des vorzeitigen Erbausgleichs.
BGB § 1934d

Zu der Bemessung des Ausgleichsbetrages im Rahmen des vorzeitigen Erbausgleichs.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 14. Dezember 1981 - 4 W 114/81
FamRZ 1983, 97

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Unterhaltsvorschußrecht; Rechtsnachfolge nach § 7 UVG; »offenkundig« iSv § 727 ZPO.
UVG § 7; ZPO § 727

»Offenkundig« im Sinne von § 727 ZPO ist die Rechtsnachfolge nach § 7 UVG schon dann, wenn der Berechtigte schriftlich bestätigt hat, daß ihm Unterhaltsleistungen nach diesem Gesetz in bestimmter Höhe und Zeit gezahlt worden sind.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 16. Dezember 1981 - 16 WF 120/81
Justiz 1982, 161 = DAVorm 1982, 685 [Ls]

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Bemessung des Unterhalts; freiwillige Zuwendungen Dritter an die geschiedene Ehefrau; Selbstbehalt als Existenzminimum; Berücksichtigung von Wohnkosten im Selbstbehalt; Bemessung des Unterhalts in einer Mangellage.
BGB §§ 1569, 1581, 1603

Zuwendungen eines Dritten an die geschiedene Ehefrau für die Führung eines gemeinsamen Haushalts sind der Ehefrau nicht als eigene Einkünfte zuzurechnen, wenn der Dritte nur an Wochenenden in dem gemeinsamen Haushalt lebt. Soweit die von ihm gezahlten Verpflegungskosten den Bedarf übersteigen, handelt es sich um freiwillige Zuwendungen.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Dezember 1981 - 2 UF 147/80
DAVorm 1982, 568 = Justiz 1982, 135

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