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Entscheidungen OLG Köln 02/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Köln 02/1981



Eheverträge; Sittenwidrigkeit einer sog. Globalverzichtsvereinbarung.
BGB §§ 138, 1408, 1587o

Zu der Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung, in der eine Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann nach 20-jähriger Ehe für den Fall der Ehescheidung ohne Gegenleistung auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt verzichtet.

OLG Köln, Beschluß vom 5. Februar 1981 - 14 UF 77/80
DNotZ 1981, 444 = FamRZ 1981, 1087 [Ls]

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Elterliche Sorge; Festsetzung des Verfahrenswertes; Erhöhung des Gegenstandswertes bei mehreren Kindern; keine Bewertung mit einem nach Kinderzahl gestaffelten Betrag.
GKG §§ 12, 19a

Die Folgesache elterliche Sorge ist nicht mit einem nach Kinderzahl gestaffelten Betrag zu bewerten. Bei mehreren Kindern kommt aber eine Erhöhung des Gegenstandswertes in Betracht, wenn dadurch Umfang oder Schwierigkeit der Bearbeitung beeinflußt worden sind.

OLG Köln, Beschluß vom 6. Februar 1981 - 25 WF 9/81
JurBüro 1981, 588

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Unterhaltsprozeßrecht; Abänderung eines Unterhaltstitels; mangelnde Anknüpfungspunkte im Erstverfahren; Neubemessung des Unterhalts.
BGB §§ 1601 ff; ZPO § 323

Läßt sich im Abänderungsprozeß nicht klären, von welchen Verhältnissen und Bemessungsgrundlagen die Parteien und das Gericht bei der Schaffung des abzuändernden Titels (Urteil oder Vergleich) ausgegangen sind, muß über die Abänderungsklage nach den gleichen Grundsätzen wie bei der erstmaligen Erhebung der Unterhaltsklage befunden werden.

OLG Köln, Teilurteil vom 12. Februar 1981 - 21 UF 137/80
FamRZ 1981, 997

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Elterliche Sorge; Aufgabenstellung des Jugendamtes in Sorgerechtssachen im Rahmen gerichtlicher Anhörungen; Umfang der Ermittlungspflichten des Jugendamtes.
BGB §§ 1671, 1672; FGG §§ 19, 50b; JWG §§ 48, 48a, 52a

Zu der Aufgabenstellung des Jugendamtes in Sorgerechtssachen im Rahmen der Anhörung durch das Vormundschaftsgericht oder das Familiengericht; insbesondere zu der Frage, inwieweit das Jugendamt von sich aus das Verhältnis des Kindes zu nahen Bezugspersonen erkunden darf.

OLG Köln, Beschluß vom 13. Februar 1981 - 4 WF 23/81
FamRZ 1981, 599 = DAVorm 1981, 776

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Kosten und Gebühren; Berechnung des Anspruchs des Armenanwalts gegen die Staatskasse im Falle des Teilarmenrechts; Änderung des Streitwertes im Beschwerdeverfahren gegen die Festsetzung der Armenanwaltsvergütung.
ZPO § 115; GKG § 25; BRAGO §§ 13, 122, 123, 124

1. Ist einer Partei nur für einen Teil ihrer Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung das Armenrecht (seit dem 1. Januar 1981: Prozeßkostenhilfe) bewilligt, und ist ihr in diesem Rahmen ein Anwalt beigeordnet worden, der sie darüber hinaus auch für denjenigen Teil des Rechtsstreits vertritt, für welchen ihr das Armenrecht versagt worden ist, so bemißt sich die dem Anwalt aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung nach dem Streitwert, für welchen der Partei das Armenrecht bewilligt worden ist; die Partei selbst schuldet nur den Differenzbetrag zwischen dieser aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung und der Gesamtvergütung, welche dem Anwalt nach dem vollen Streitwert des Rechtsstreits zusteht.
2. Das Beschwerdegericht ist auch dann befugt, eine Streitwertfestsetzung des Erstgerichts abzuändern, wenn das Verfahren nur wegen einer Beschwerde gegen die Festsetzung der Armenanwaltsvergütung bei ihm anhängig ist.

OLG Köln, Beschluß vom 23. Februar 1981 - 14 WF 15/81
JurBüro 1981, 1011

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