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Entscheidungen OLG Zweibrücken 12/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken 12/1981



Umgangsrecht; Umgang der Eltern mit ihren Kindern; Erzwingung nur aufgrund einer Entscheidung des Gerichts als Vollstreckungsgrundlage.
BGB § 1634; FGG § 33

Auch ein gerichtlich protokollierter Vergleich der Eltern über das Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils ist für sich allein keine Vollstreckungsgrundlage im Sinne des § 33 FGG; erforderlich ist mindestens, daß das Gericht die Einigung der Eltern erkennbar als eigene Entscheidung übernimmt.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 1. Dezember 1981 - 2 UF 108/81
FamRZ 1982, 429 = ZblJugR 1982, 108

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Verfahrensrecht; Verfahrensfehler bei der Behandlung einer Abänderungsklage als Erstklage.
ZPO §§ 323, 539

Behandelt das Gericht eine gemäß § 323 ZPO erhobene Abänderungsklage nach den Grundsätzen, die auf eine Erstklage anzuwenden sind, dann liegt darin ein Verfahrensfehler, der zu der Zurückverweisung des Verfahrens gemäß § 539 ZPO führen kann.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 9. Dezember 1981 - 2 UF 74/81
FamRZ 1982, 415

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Ehescheidung; streitige Scheidung; verfrühter Scheidungsantrag; »Scheitern« einer Ehe iSd § 1565 Abs. 1 BGB; »Härteklausel« des § 1568 BGB.
BGB §§ 1565, 1568; ZPO §§ 91 ff, 629b

1. Zu dem »Scheitern« der Ehe im Sinne des § 1565 Abs. 1 BGB, und zu der »Härteklausel« des § 1568 BGB.
2. Wird ein Scheidungsbegehren, das vor dem Ablauf des Trennungsjahres als verfrüht gemäß § 1565 Abs. 2 BGB abgewiesen war, auf die Berufung des Antragstellers gemäß § 629b ZPO an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen, dann können die Kosten des Berufungsverfahrens dem Antragsteller auferlegt werden.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 9. Dezember 1981 - 2 UF 123/81
FamRZ 1982, 293 = JurBüro 1982, 282

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Verfahrensrecht; Bemessung des Streitwertes für die Verfahrenspauschgebühr.
GKG §§ 17, 61

Maßgeblich für die Bemessung des Streitwertes für die Verfahrenspauschgebühr ist nicht der Antrag, der zu der Klageerhebung führt, sondern nach § 61 GKG die Stellung des Antrages, durch den das Verfahren bedingt war.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 10. Dezember 1981 - 6 WF 135/81
JurBüro 1982, 263

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Unterhaltsprozeßrecht; wiederholter Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung.
ZPO §§ 261, 940

1. Der Wiederholung eines Antrages auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung (hier: Unterhalt) mit neuer Begründung steht nicht entgegen, daß die Abweisung eines vorangegangenen gleichartigen Antrages noch nicht rechtskräftig ist.
2. Der Antragsteller kann nicht darauf verwiesen werden, neue Tatsachen aufgrund einer zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklung zu der Rechtfertigung der begehrten einstweiligen Verfügung mit der Berufung gegen die in dem ersten Verfahren ausgesprochene Ablehnung der einstweiligen Verfügung geltend zu machen.
3. Wird eine einstweilige Verfügung auf den zweiten Antrag erlassen, dann ist dadurch das erste Verfahren in der Hauptsache erledigt.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 17. Dezember 1981 - 2 UF 102/80
FamRZ 1982, 413

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Verfahrensrecht; Ablehnung von Richtern und Sachverständigen; neue Ablehnungsgründe im Beschwerdeverfahren.
ZPO §§ 46, 570

Neue Ablehnungsgründe können mit der Beschwerde grundsätzlich nicht geltend gemacht werden.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 18. Dezember 1981 - 3 W 110/81
MDR 1982, 412

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Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Abgrenzung der Familiensachen.
GVG § 23b

1. Eine ausschließlich im Eigentum eines Ehegatten stehende Fotoausrüstung gehört nicht zum Hausrat.
2. Ein Herausgabeanspruch betreffend eine derartige Sache stellt keinen güterrechtlichen Anspruch dar.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21. Dezember 1981 - 6 WF 133/81
FamRZ 1982, 942 = FRES 12, 287

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Vormundschaft und Pflegschaft; Abgabe der Pflegschaft wegen Wohnsitzwechsel des Pflegebefohlenen.
FGG § 46

Der Wohnsitzwechsel des Pflegebefohlenen allein ist kein wichtiger Grund, der die Abgabe der Pflegschaft an ein anderes Vormundschaftsgericht nach § 46 FGG rechtfertigen könnte.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 28. Dezember 1981 - 2 AR 22/81
Rpfleger 1982, 146

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Kosten und Gebühren; Auslagenvorschuß für Sachverständigengutachten in einem Verfahren wegen Regelung des Umgangsrechts.
BGB § 1634; KostO § 8; FGG § 19

1. In einem Verfahren zu der Regelung des Umgangsrechts gemäß § 1634 BGB kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht von der Einzahlung eines Auslagenvorschusses durch einen Beteiligten gemäß § 8 Abs. 2 KostO abhängig gemacht werden.
2. Eine solchermaßen unstatthafte gerichtliche Verfügung ist wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit mit der (einfachen) Beschwerde gemäß § 19 Abs. 1 FGG anfechtbar.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 28. Dezember 1981 - 2 WF 74/81
FamRZ 1982, 530 = DAVorm 1982, 389 = JurBüro 1982, 751

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