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Entscheidungen OLG Bamberg 11/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Bamberg 11/1981



Kosten und Gebühren; anwaltliche Beweisgebühr bei Parteianhörung.
BRAGO § 31; ZPO § 613

Die anwaltliche Beweisgebühr entsteht in Scheidungsverfahren bereits mit der Anhörung der Parteien gemäß § 613 Abs. 1 S. 1 ZPO, ohne daß es eines förmlichen Anordnungsbeschlusses bedarf.

OLG Bamberg, Beschluß vom 4. November 1981 - 2 WF 146/81
JurBüro 1982, 235 = Rpfleger 1982, 116

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Streitwertes in einem Ehescheidungsverfahren.
GKG § 12

1. Bei der Ermittlung des Streitwertes eines Ehescheidungsverfahrens ist für jedes unterhaltsberechtigte Kind ein Pauschbetrag von 500 DM je Monat von dem Nettoeinkommen der Eheleute abzusetzen.
2. Bei der Berücksichtigung des Vermögens der Eheleute im Rahmen der Streitwertermittlung eines Ehescheidungsverfahrens kann für jeden Ehegatten ein Freibetrag von 70.000 DM und für jedes gemeinsame Kind ein Freibetrag von 35.000 DM abgesetzt werden.

OLG Bamberg, Beschluß vom 17. November 1981 - 2 WF 149/81
JurBüro 1982, 286

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