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Entscheidungen Kammergericht 07/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen Kammergericht 07/1981



Unterhaltsrecht; Umfang der Auskunftspflicht eines selbständig erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten.
BGB § 1605; StPO § 464; ZPO § 91; AO 1977 § 30

1. Im Rahmen der Pflicht zur Auskunfterteilung müssen selbständig Erwerbstätige im allgemeinen ihre Einkünfte auch bei einer kontinuierlichen Einkommensverringerung während des Zeitraums von drei zurückliegenden Jahren offenbaren; eine Ausdehnung dieses Zeitraums kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht.
2. Ein selbständig erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger muß auf Verlangen dem Unterhaltsberechtigten die den Auskunftszeitraum betreffenden Einkommensteuerbescheide vorlegen, um auf diese Weise seine Auskunftspflicht zu erfüllen.
3. Dies gilt nicht, wenn der Unterhaltsschuldner wieder verheiratet ist, und mit seiner Ehefrau gemeinsam steuerlich veranlagt wird. Ein Eingriff in die Geheimnissphäre wird durch § 1605 BGB nur insoweit ermöglicht, als es die persönlichen Belange des Unterhaltsverpflichteten selbst angeht.

Kammergericht, Urteil vom 24. Juli 1981 - 17 UF 1538/81
FamRZ 1981, 1099 = NJW 1981, 2471 = FRES 11, 317

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