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Entscheidungen OLG Bamberg 06/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Bamberg 06/1981



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Ersatz von Betreuungskosten bei schulpflichtigen Kindern.
BGB §§ 1606, 1610

1. Die in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen Unterhaltssätze erfassen nach Sinn und Zweck dieser generalisierenden Richtlinie nur allgemein übliche und praktisch für alle Kinder der jeweiligen Altersgruppe und Einkommensgruppe geltende Bedarfsposten.
2. Aufwendungen für eine Kindertagesstätte können bei einem bereits schulpflichtigen Kind nicht mehr dem üblichen Bedarf zugeordnet werden, weil es sich hierbei um Kosten handelt, mit denen der individuellen Lage des jeweiligen Kindes Rechnung getragen wird.
3. Schuldet die Mutter eines ehelichen Kindes diesem Naturalunterhalt, dann kann sie nicht von dem barunterhaltspflichtigen Vater Ersatz oder Teilersatz der für die Unterbringung des schulpflichtigen Kindes in einer Kindertagesstätte erforderlichen Aufwendungen fordern; diese sind vielmehr ausschließlich von ihr selbst zu tragen, nachdem es sich hierbei lediglich um an die Stelle ausgefallener Naturalleistungen getretene Ersatzkosten handelt.

OLG Bamberg, Beschluß vom 3. Juni 1981 - 2 UF 63/81
FamRZ 1981, 992

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